Keine Sorgen über Compliance-Risiken. Stellen Sie sicher, dass Daten über Ihre Sendungen überall auf der Welt als zuverlässig gekennzeichnet sind.
Die Zollberater von Gaston Schul unterstützen Sie in vielen Bereichen, die Ihre Logistikkette und Ihr Handelsmanagement betreffen. Gemeinsam können wir nachhaltige Zollprozesse aufbauen und sicherstellen, dass Sie (mehr) konform handeln und die operativen Risiken beherrschen.


Bestimmung einer Warennummer oder eines HS-Codes (Harmonisiertes System).
Was das Zollrecht anbelangt, ist die Klassifizierung von Waren (Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur) immer eines der wichtigsten Themen. Eine falsche Anwendung eines Einfuhrwarencodes kann zu einer Nachzahlungsaufforderung führen. Besonders wenn Sie eine Artikelstammdatei verwenden und/oder eine monatliche Meldung machen, kann die Auswirkung erheblich sein. Manchmal kann es schwierig sein, den HS-Code Ihres Produktes zu bestimmen. Aber unsere Zollspezialisten wissen genau, welche Warencodes zu Ihren Import- oder Exportsendungen gehören. Brauchen Sie Hilfe beim Festlegen des Warencodes für Ihr Produkt? Gaston Schul berät Sie bei der Eintarifierung Ihrer Produkte in Warennummern.
Bestimmung des Zollwerts.
Die Zollwertermittlung ist ein wichtiges Konzept in unserer Welt. Sie ist die Grundlage, auf der die zu entrichtenden Einfuhrzölle berechnet werden. Für die Berechnung des Zollwerts gibt es feste Regeln. Die gebräuchlichste Methode basiert auf dem Transaktionswert. In der Praxis kann dies jedoch häufig zu Diskussionen mit dem Zoll führen. Zum Beispiel, weil die vom Verkäufer gelieferten Informationen sehr lückenhaft (oder einfach falsch) sind. Denken Sie hier bspw. an E-Commerce. Als Importeur der Ware wollen Sie selbstverständlich keine unnötigen Risiken eingehen. Schließlich sind Sie (meistens) für die Einfuhranmeldung verantwortlich. Wir helfen Ihnen bei der Anwendung der richtigen Methode zur Berechnung des Zollwertes und unterstützen Sie bei Disputen.


Ursprungsland.
Vielleicht kennen Sie dies aus Ihrer Praxis: Waren werden mit einem Ursprungszeugnis empfangen. Es scheint also alles in Ordnung zu sein. Im Nachhinein stellt sich jedoch heraus, dass dies nicht der Fall ist. Das Zeugnis wurde falsch (oder manchmal in betrügerischer Absicht) ausgestellt. Natürlich sind Sie nicht schuld, aber die Rechnung wird Ihnen in Form einer Nachzahlungsaufforderung vorgelegt. Und in den meisten Fällen können Sie sich nicht auf einen Fehler der Zollbehörden berufen. Kurz gesagt, der Schaden kann beträchtlich sein. Die Zollberater von Gaston Schul Legal & Compliance wissen, wie man sich in der Welt der Zollgesetzgebung zurechtfindet und darin erfolgreich navigiert. Wir können Ihnen helfen, die Ursprungsregeln richtig zu interpretieren und die Ursprungszeugnisse zu beurteilen.
Mehr Sicherheit mit einer VZTA oder VUA (verbindliche Zolltarifauskunft bzw. Ursprungsauskunft) bei der Klassifizierung von Waren.
Eine Verbindliche Zolltarifauskunft (VZTA) gibt Ihnen mehr Sicherheit bezüglich der Richtigkeit der Warennummer. Die Zollbehörden entscheiden förmlich über die Klassifizierung des Produkts. Dadurch können Sie die Qualität Ihrer Ein- oder Ausfuhranmeldungen deutlich verbessern. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Entscheidung verbindlich ist (und rückwirkend gilt). Dies kann zu einer unerwünschten Ansicht der Zollbehörden führen. Gaston Schul hilft Ihnen, eine VZTA zu erhalten und reduziert das Risiko von Enttäuschungen beim Verhandeln mit dem Zoll. Sicherheit für den Präferenzursprung und die Herkunft kann auch durch eine verbindliche Ursprungsauskunft (VUA – Binding Origin Information, BOI) gewährleistet werden. Wir helfen Ihnen gerne auf Ihrem Weg durch das Zoll- und Tarifdickicht. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit unseren Zollberatern auf.

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