Worum handelt es sich bei dem passiven Veredelungsverfahren?

Das Verfahren der passiven Veredelung ermöglicht, dass Gemeinschaftsgüter außerhalb der EU verarbeitet werden können und sobald diese wieder zurück in die EU gelangen in den Umlauf gebracht werden können. Zollgebühren müssen hier nur für den Wert, der außerhalb der EU hinzugefügt wurde entrichtet werden. Passive Veredelung ist das Gegenteil von aktiver Veredelung. Um von Zollgebühren, Mehrwertsteuer und anderen damit verbundenen Kosten befreit zu werden muss eine Bewilligung zur passiven Veredelung vorliegen.

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