Was bedeutet Zollabfertigung?

Güter aus Drittländern, welche sich nicht bereits im freien Verkehr der Europäischen Union befinden, müssen bei Eintritt in die EU in ein Zollverfahren überführt werden. Die meist genutzte Form ist die Zollabfertigung zum freien Verkehr. Die Waren müssen bei dem zuständigen Zollamt über das Deutsche Zollsystem ATLAS angemeldet werden. Diese kontrolliert die Anmeldung und führt nach eigenem Ermessen eine physische Kontrolle der Sendung durch. Nach Abschluss der Kontrolle werden die Waren freigegeben und es darf über die Ware verfügt werden. Die EInfuhrabgaben werden anschließend an den Zoll entrichtet.

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