Nachweis des korrekten Warenursprungs
Wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) exportieren, wird in der Regel ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin oder CO) im Importland außerhalb der EU verlangt. Ein CO oder Ursprungszeugnis ist ein Dokument, das den Ursprung eines Produktes angibt. Das heißt, in welchem Land ein Produkt hergestellt wurde. Auf der Grundlage einer CO entscheidet das Einfuhrland, ob eine Ware eingeführt werden darf oder nicht und ob sie für den Meistbegünstigungszollsatz in Frage kommt. Wenn Sie in ein Land außerhalb der EU exportieren wollen, erstellen wir für Sie gerne die Ausfuhranmeldung und fordern für Sie das Ursprungszeugnis (CO) an.


Wir übernehmen für Sie die Beantragung Ihrer Ursprungszeugnis.
Möglicherweise hat die EU ein Handelsabkommen mit dem Land abgeschlossen, in das Ihre Waren gehen. Mit einer EUR.1- oder EUR-MED-Bescheinigung wird dann häufig ein höherer Rabatt oder eine Befreiung von den Einfuhrzöllen gewährt. In diesem Fall benötigen Sie dann kein Ursprungszeugnis mehr. Umgekehrt ersetzt ein Ursprungszeugnis nicht eine EUR.1-Bescheinigung. Wollen Sie wissen, was in Ihrer Situation zutrifft? Kontaktieren Sie in diesem Fall Gaston Schul, denn wir beraten Sie gerne.
Unterschied zwischen Herkunft und Ursprung.
Die Begriffe „Herkunft“ und „Ursprung“ von Waren werden häufig austauschbar verwendet. Doch unterscheiden sie sich in ihrer Bedeutung voneinander. Sicher durch die Welt des Zolls Die Herkunft hat mit dem zollrechtlichen Status der Waren zu tun. Handelt es sich um Unionswaren (in der EU hergestellte oder zuvor aus einem Nicht-EU-Land importierte Waren) oder um Nicht-Unionswaren (Waren aus Nicht-EU-Ländern)? Der Ursprung gibt an, wo ein Produkt hergestellt wird.
Heutzutage kommt es oft vor, dass ein Produkt nicht vollständig in einem bestimmten Land hergestellt wird. Glücklicherweise gibt es Vorschriften darüber, welchen Anforderungen die Waren genügen müssen und welche Verwaltungsverfahren für die Ausstellung eines Präferenzursprungsnachweises erforderlich sind. Die Zollberater von Gaston Schul helfen Ihnen gerne bei der Zusammenstellung der notwendigen Nachweise. Um Überraschungen zu vermeiden, kann eine Verbindliche Ursprungsauskunft (VUA – Binding Origin Information, BOI) angefordert werden. Diese VUA ist dann in der gesamten Europäischen Union (EU) gültig.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Beschaffung eines Ursprungszeugnisses.
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