Entrichtung und Rückforderung der Mehrwertsteuer (Vorsteuer/Umsatzsteuer) im internationalen Geschäft durch Steuervertretung

Die Einfuhr von Waren kann sich erheblich auf den Cashflow eines Unternehmens auswirken. Der Grund dafür: In die EU importierte Waren unterliegen der Einfuhrumsatzsteuer. Bei der Einfuhr in z.B. die Niederlande zahlen Sie die niederländische Mehrwertsteuer. Mit einer Genehmigung nach Artikel 23 bezahlen Sie die Mehrwertsteuer jedoch nicht an der Grenze, sondern über Ihre periodische Mehrwertsteuererklärung. Die Einfuhrumsatzsteuer kann dann als Vorsteuer abgezogen werden. Dadurch können Sie viel zusätzlichen finanziellen Spielraum gewinnen.

Gaston Schul hilft Ihnen durch

  • Erfüllung der administrativen Verpflichtungen und MwSt.- bzw. USt-Rechtsvorschriften
  • Mehrwert-/Umsatzsteuerverwaltung
  • (Internationale) Mehrwertsteuer-Consulting
  • Schulung über Mehrwertsteuer in Logistik und internationalem Handel

Keine niederländische Mehrwertsteuernummer, aber trotzdem die Steuervorteile nutzen?

Sie importieren Waren über die Niederlande oder Belgien in die EU, aber Sie sind dort nicht niedergelassen? In diesem Fall können Sie nicht selbst eine Genehmigung gemäß Artikel 23 (für die Niederlande) oder ET 14000 (für Belgien) beantragen. Doch Gaston Schul ist als Ihr offizieller Steuervertreter dazu berechtigt und übernimmt dann die Mehrwert- oder Umsatzsteuerpflicht für Sie in Vorleistung. Wir haben die Genehmigungen für die allgemeine Steuervertretung sowie die Steuervertretung mit beschränkter Vollmacht in den Niederlanden und Belgien. Auf diese Weise können Sie auch die steuerlichen Vorteile nutzen.

Wir sorgen dafür, dass Ihre MwSt-/USt-Erklärung rechtzeitig eingereicht wird, übernehmen die Verwaltungsaufgaben, die ICP-Erklärung (innergemeinschaftliche Lieferungen) und die statistische Meldung (Intrastat) beim CBS (niederl. Zentralbüro für Statistik).

Verringern Sie Ihren Verwaltungsaufwand

Es ist unumgänglich, dass Sie ordnungsgemäße Aufzeichnungen führen. Welche Rechnungen wurden ausgestellt, was ist der Ursprung und der Bestimmungsort der Güter, wie viel innergemeinschaftliche Erwerbstransaktionen wurden getätigt und wie viel MwSt/USt schuldet der ausländische Unternehmer? Unsere Zollteam sind Meister in der Erfüllung Ihrer administrativen Verpflichtungen, so dass Sie sich nicht um Ihre Mehrwert-/Umsatzsteuerpflichten selbst kümmern müssen.

Auch die Vorteile der Steuervertretung nutzen? Mehr über direkte und indirekte Vertretung wissen? Nehmen Sie dann am besten noch heute Kontakt mit einem unserer Zollspezialisten auf.

Fiskalische Vertretung mit beschränkter Vollmacht

Im Falle einer Steuervertretung mit beschränkter Vollmacht übernimmt Gaston Schul Ihre Mehrwert-/Umsatzsteuerpflichten. Das bedeutet, dass wir für die Mehrwert-Umsatzsteuer bei der Einfuhr verantwortlich und haftbar sind. Nach der Einfuhranmeldung können die Waren frei an ihren Bestimmungsort im europäischen Ausland transportiert werden. Sie müssen also keine lokale Niederlassung eröffnen, um die Logistikkette zuverlässig zu organisieren.

Steuervertretung mit allgemeiner Vollmacht

Im Falle einer Steuervertretrung mit allgemeiner Vollmacht handelt Gaston Schul im Namen des ausländischen Unternehmers für alle Lieferungen auf die in den Niederlanden oder Belgien Mehrwert-/Umsatzsteuer geschuldet wird.

Sie können uns über das unten stehende Formular kontaktieren.

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