Worum handelt es sich bei dem aktiven Veredelungsverfahren?
Wenn Güter zur Verarbeitung oder Reparatur von außerhalb der EU importiert werden und danach weiter an ein nicht-EU-Land exportiert werden, kann das Vereldeungsverfahren (IP) angewendet werden. Um von Einfuhrzoll, Mehrwertsteuer und anderen damit verbundenen Kosten befreit zu werden, muss eine Bewilligung aktive Veredelungslizenz vorliegen.