Entrichtung von Verbrauchssteuern bei der Einfuhr
Der Verbrauch von verbrauchsteuerpflichtigen Waren oder Verbrauchssteuerwaren unterliegt bei der Einfuhr der Steuer (Verbrauchssteuer). Zum Beispiel für Bier und Wein, oder auch alkoholfreie Getränke wie Mineralwasser und Fruchtsäfte. Die Zollformalitäten für diese Waren gelten auch, wenn sie aus einem anderen EU-Land kommen. Sie müssen sich folglich mit den Importdokumenten auseinandersetzen.
Bei Verbrauchssteuern kann ein Zahlungsaufschub eine interessante Option darstellen. Die Waren werden in diesem Fall unter Aussetzung der Verbrauchssteuer gelagert und versandt. Da sie erst dann in den freien Verkehr gebracht werden, wenn sie tatsächlich verkauft werden, erhalten Sie einen Liquiditätsvorteil. Oder sie sind sogar komplett von zusätzlichen Steuern befreit. Zum Beispiel, weil sie die Europäische Union wieder verlassen. Wir stellen sicher, dass das elektronische Verwaltungsdokument (e-AD) über das EMCS-System (System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung) in Ihrem Namen erstellt wird. Die Rechnung von Gaston Schul ist Ihr gesetzlicher Nachweis, dass Sie der Verbrauchssteuerpflicht nachgekommen sind.
Ein e-AD ist jedoch mit Voraussetzungen verknüpft. Das e-AD darf nur verwendet werden, wenn
- der Versender über eine Genehmigung zur Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren verfügt (in anderen Mitgliedstaaten: Steuerlager) oder
- ein registrierter Absender ist.
Unsere Zollberater unterstützen Sie gerne bei der Erlangung dieser Genehmigungen.
Reibungslose Verwaltung ohne Fehler
Die Ein- und Ausfuhr verbrauchssteuerpflichtiger Waren oder von Verbrauchssteuerwaren ist mit hohen administrativen Auflagen verbunden. Es muss stets eine klare Übersicht von der Menge, Art und Zusammensetzung der hergestellten und/oder gelagerten verbrauchssteuerpflichtigen Waren vorliegen. Und die Bestandsaufzeichnungen sollten zudem Informationen enthalten, wo die Waren im Unternehmen gelagert werden.
Gaston Schul verfügt über hauseigene Zollspezialisten, die auf Verbrauchssteuern und Steuerverwaltung spezialisiert sind. Daher können Sie uns Ihre Steuerverwaltung sorglos überantworten.