EU CBAM-Compliance leicht gemacht.

Navigieren Sie mit der fachkundigen Anleitung von Gaston Schul mühelos durch den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) der EU. Wir kümmern uns um die Komplexität der CBAM-Berichterstattung und -Vorschriften, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die EU-Standards kontinuierlich einhalten kann.

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Was ist der CBAM?

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Rechtsrahmen, der die CO₂-Emissionskosten zwischen EU-Produkten und Importwaren ausgleicht. Vereinfacht kann CBAM als CO₂-Ausgleichssystem bezeichnet werden. Durch die Erhebung einer Abgabe auf in die EU importierte Waren sollen faire Wettbewerbsbedingungen gefördert werden, indem Produkte aus Ländern mit geringeren Klimaschutzstandards nicht günstiger importiert werden können, nur weil dort weniger CO₂-Kosten entstehen.

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Wer ist von CBAM betroffen?

Ab dem 1. Oktober 2023 müssen Importeure bestimmter Waren von außerhalb der EU Erzeugnisse, die unter die in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführten KN-Codes fallen, anmelden und Abgaben für sie entrichten. Dazu gehören Erzeugnisse aus den folgenden Kategorien bzw. Sektoren:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Strom
  • Wasserstoff

Wenn Sie mehr als 50 Tonnen pro Jahr einführen, müssen Sie sich als CBAM-Anmelder registrieren lassen. Ab dem 1. Januar 2026 können nur noch registrierte Anmelder erfasste Waren in die EU einführen.

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Wichtige Fristen

  • 1. September 2025: Stichtag für die Registrierung als CBAM-Anmelder. Ohne zollamtliche Registrierung ist die Einfuhr erfasster Waren nicht zulässig.
  • 1. Januar 2026: Beginn der CBAM-Regelphase. Ab diesem Datum sind vierteljährliche Berichte und CO₂-Zertifikate erforderlich (Zertifikate im Jahr 2026 noch kostenlos).
  • Ab 2027: CO₂-Zertifikate müssen zum Marktpreis erworben werden. Dieser ist an die tatsächlichen Emissionen gebunden.
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Wie können Sie sich auf die Einhaltung der CBAM-Vorschriften vorbereiten?

Um die Einhaltung der CBAM-Vorschriften der EU sicherzustellen, müssen Unternehmen die mit jedem importierten Erzeugnis verbundenen Kohlendioxidemissionen melden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da die Meldung die zu zahlende Abgabe bestimmt. Unsere nachstehende umfassende Checkliste enthält schrittweise Anleitungen, die Ihnen helfen sollen, das Meldeverfahren zu verstehen, die geltenden KN-Codes zu ermitteln und die Vorschriften einzuhalten.

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Laden Sie Ihre CBAM-Checkliste herunter, um Ihr Unternehmen vorzubereiten. Dieser Leitfaden vereinfacht das Verfahren und stellt sicher, dass Sie die Anforderungen für eine lückenlose Einhaltung der Vorschriften erfüllen.

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Lassen Sie sich von unseren Zollexperten zu CBAM beraten

Unsere CBAM-Dienstleistungen umfassen:

Gaston Schul Gaston Schul

Sondierungsgespräch

Ein Sondierungsgespräch, um unsere Dienste auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

CBAM-Warenkontrolle

Wir prüfen, ob die Waren korrekt klassifiziert sind, und bestätigen, ob die Waren von CBAM betroffen sind.

Monatsbericht

Ein Bericht, der angibt, welche Ihrer Sendungen von CBAM betroffen sind.

Beratung

Wir begleiten Sie bei der Einrichtung der CBAM-Prozesse und unterstützen Sie beim Ausfüllen und Einreichen des Reporte.

Berichtsübermittlung

Wir übermitteln den CBAM-Bericht in Ihrem Namen an das Händlerportal und stellen sicher, dass alle erforderlichen Daten korrekt und vorschriftsmäßig sind.

Gaston Schul kann Ihrem Unternehmen mit der Einhaltung der CBAM-Vorschriften direkt einen Vorteil verschaffen.

Erleben Sie mit Gaston Schul die Kraft des Bewährten, der Neutralität und der Innovation. Wir sind ausschließlich auf Zoll und Handel spezialisiert. Mit einer Tradition, die in der Kundenorientierung verwurzelt ist, schmieden wir dauerhafte Partnerschaften durch maßgeschneiderte Lösungen, unübertroffene Fachkompetenz und unermüdliches Engagement. Vertrauen Sie darauf, dass wir Sie unparteiisch beraten und das Komplizierte einfach machen.

Fachwissen zu CBAM-Vorschriften

Fachwissen zu CBAM-Vorschriften

Wir verfügen über ein umfassendes Verständnis der aktuellen und sich weiterentwickelnden CBAM-Vorschriften, einschließlich der Berichtspflichten, der Produktabdeckung und der künftigen Erweiterungspläne. Unser Team ist in der Lage, diese komplexen Vorschriften in klare, umsetzbare Schritte zu übersetzen und Ihr Unternehmen sicher durch jede Phase der Einhaltung der Vorschriften zu lotsen.

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Sicherstellung einer genauen CBAM-Berichterstattung

Sicherstellung einer genauen CBAM-Berichterstattung

Dank unserer Kenntnisse der Anforderungen für CBAM-Meldungen und der Datenverwaltung können wir die Richtigkeit Ihrer CBAM-Berichte gewährleisten.

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Vorteil einer zentralen Anlaufstelle

Vorteil einer zentralen Anlaufstelle

Genießen Sie die Vorteile einer persönlichen Betreuung durch einen engagierten Berater, der Ihr Unternehmen und das Umfeld versteht. Benötigen Sie weitere Hilfe? Sie wissen, an wen Sie sich wenden müssen, um die benötigte fachliche Unterstützung zu erhalten.

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Wir helfen Ihnen, die Einhaltung der CBAM-Vorschriften zu vereinfachen

Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Einhaltung der CBAM-Vorschriften. Wir lotsen Sie durch die Aktualisierungen der CBAM- und Meldevorschriften, damit Sie die behördlichen Vorschriften in diesem Bereich problemlos einhalten können, unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen ansässig ist.

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Füllen Sie unser Formular aus und laden Sie direkt Ihre umfassende CBAM-Checkliste herunter. Beginnen Sie noch heute mit der Navigation durch die CBAM-Vorschriften der EU.

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CBAM FAQs

Was ist CBAM?

CBAM ist die Abkürzung für Carbon Border Adjustment Mechanism. Dabei handelt es sich um einen Mechanismus für den CO₂-Kostenausgleich an der EU-Außengrenze, der darauf abzielt, dass auch für Importwaren CO₂-Abgaben gezahlt werden. Auf diese Weise sorgt das System letztlich für einen fairen Wettbewerb zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen von außerhalb der EU in Bezug auf die CO₂-Emissionen.

Welche Waren fallen unter die CBAM-Verordnung der EU?

Die CBAM-Verordnung gilt für Waren, die unter die folgenden Kategorien fallen: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff. Ob ein Erzeugnis unter die CBAM-Verordnung fällt, hängt vom KN-Code des Produkts ab. Die entsprechenden KN-Codes sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt.

Gibt es eine Übergangsphase für die CBAM-Verordnung?

Ja, es gibt eine Übergangsphase für die CBAM-Verordnung. Diese Phase hat am 1. Oktober 2023 begonnen und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Seit Beginn dieser Übergangsphase gelten die Meldepflichten.

Wann ist die CBAM-Verordnung der EU offiziell in Kraft getreten?

Die CBAM-Verordnung der EU wurde offiziell verabschiedet und ist derzeit bereits in Kraft. Die CBAM-Regelphase tritt erst am 1. Januar 2026 in Kraft, d. h. dass Sie ab diesem Zeitpunkt finanzielle Abgaben zahlen müssen.

Wie sieht der Zeitplan für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU aus?

Die folgenden Daten sind Schlüsseldaten im CBAM-Zeitplan:

  • 31. Oktober 2023: Der erste Berichtszeitraum für CBAM-Emissionen beginnt.
  • 31. Januar 2024: : Stichtag für die Abgabe des ersten CBAM-Berichts über Emissionen aus dem vorangegangenen Berichtszeitraum.
  • 30. April 2024: Stichtag für die Abgabe des ersten Quartalsberichts des Jahres 2024.
  • 31. Dezember 2024: Ende des ersten Berichtszeitraums im Rahmen der Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
  • 1. Januar 2025: Beginn des zweiten Berichtszeitraums im Rahmen der Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
  • 30. Juni 2025: Stichtag für die Abgabe des zweiten vierteljährlichen Emissionsberichts für das Jahr 2025.
  • 1. Januar 2026: Die CBAM-Regelphase tritt in Kraft und verpflichtet Importeure zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten, um die CO₂-Emissionen ihrer Importe zu kompensieren.
  • 31. Januar 2026: Ab diesem Datum müssen Sie als „CBAM-Anmelder“ registriert und zugelassen sein, um Waren in die EU einzuführen.
  • 1. Januar 2030: Der Geltungsbereich der CBAM-Verordnung wird überprüft und möglicherweise erweitert, mit dem Ziel, bis zur vollständigen Einführung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus im Jahr 2034 mehr als die Hälfte der Emissionen in den ETS-Sektoren der EU einzubeziehen.
Was wird von mir als Importeur erwartet?

Von Importeuren, die unter CBAM-Verordnung fallende Waren in die EU einführen, wird erwartet, dass sie Folgendes tun:

  • Auf ihre Importe zurückzuführende Emissionen melden und vorlegen
  • Bis zum 1. Januar 2026 CBAM-Zertifikate erwerben, um die CO₂-Emissionen ihrer Erzeugnisse auszugleichen
  • Anmeldung im CBAM-Übergangsregister („CBAM Transitional Registry“)
  • Einhaltung der CBAM-Anforderungen
  • Kooperation mit ihren Lieferanten, um die auf ihre Importe zurückzuführenden Emissionen zu reduzieren
Was kann ich tun, um mich auf die CBAM vorzubereiten?

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, welche Ihrer Erzeugnisse unter die CBAM-Verordnung fallen und welche Emissionsfaktoren für sie gelten. Ermitteln Sie auf dieser Grundlage Ihre CBAM-Pflichten und entwickeln Sie eine Compliance-Strategie für die Berechnung der Emissionen, den Erwerb von CBAM-Zertifikaten und die Verwaltung der Einhaltung Ihrer CBAM-Verpflichtungen. Außerdem müssen Sie sich beim CBAM-Übergangsregister (CBAM Transitional Registry) anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich vorzubereiten und die notwendigen Informationen von Ihren Lieferanten rechtzeitig einzuholen, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Wenn Sie eine fachkundige Beratung zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU wünschen, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, indem Sie das unten stehende Kontaktformular ausfüllen oder uns direkt anrufen. Unsere Zollexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Wo muss ich meine CBAM-Berichte einreichen?

Klicken Sie hier um das von der EU-Kommission entwickelte CBAM-Übergangsregister (CBAM Transitional Registry) aufzurufen. Der Zugang zu diesem Register wird über die zuständige nationale Behörde (National Competent Authority (NCA)) in dem Mitgliedstaat gewährt, in dem der Importeur niedergelassen ist.

Wer sind die zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities (NCA’s))?

Eine Liste der für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus zuständigen nationalen Behörden finden Sie hier.

Welche Dokumente benötige ich, um meinen CBAM-Bericht auszufüllen?

Für Ihren CBAM-Bericht benötigen Sie Ausweisdokumente, Unterlagen zu den eingeführten Waren, eine Berechnung der CBAM-Abgaben und gegebenenfalls einen Zahlungsnachweis.

Wird das Vereinigte Königreich ebenfalls einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus einführen?

Das Vereinigte Königreich führt ebenfalls ein CO₂-Grenzausgleichssystem ein, das zwar ein separater Mechanismus ist, aber dem System der EU ähnelt. Klicken Sie hier, um ein Informationsblatt der britischen Regierung über das britische CO₂-Grenzausgleichssystem zu erhalten.

Ich hätte gerne Unterstützung beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, an wen kann ich mich wenden?

Unser freundliches Team von Zollexperten ist für Sie da. Rufen Sie uns an, um sofort mit jemandem zu sprechen, oder füllen Sie das obige Kontaktformular aus und ein Mitglied unseres Teams wird Ihnen innerhalb eines Werktags antworten.