Stellen Sie die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sicher.

Wir begleiten Sie durch alle Phasen des regulatorischen Prozesses, reduzieren die Implementierungskosten und betrieblichen Störungen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen EUDR-konform ist.

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Die EUDR verstehen

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung?

Die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung (EUDR) ist eine Verfügung der Europäischen Union, die darauf abzielt:

  • Entwaldung und Waldschädigung zu verhindern
  • Wälder weltweit zu schützen
  • den Klimawandel zu bekämpfen.

Sie betrifft Unternehmen, die bestimmte Agrarrohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in die Europäische Union einführen.


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Unsere Checkliste führt Sie durch alles, was Sie über die bevorstehenden Änderungen der EUDR-Verordnung wissen müssen. Laden Sie die Liste jetzt herunter und stellen Sie sicher, dass Sie EUDR-konform sind.  

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Geltungsbereich und Anforderungen

Was beinhaltet die EUDR und welche Erzeugnisse fallen darunter?

Nach der EUDR müssen Exporteure von Waren, die bestimmte Rohstoffe enthalten, für den europäischen Markt nachweisen, dass ihre Erzeugnisse nicht aus entwaldeten Gebieten stammen oder in irgendeiner Form mit der Entwaldung in Verbindung stehen. Dieser Nachweis muss durch eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) erbracht werden.

Die Verordnung gilt für die folgenden Rohstoffe und ihre Derivate:

  • Rind
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz
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Zeitachse

Wann tritt die EUDR in Kraft?

Die EUDR soll am 30. Dezember 2025 in Kraft treten:

  • Große Unternehmen müssen der Richtlinie unverzüglich nachkommen.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit.
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Strategie zur Einhaltung der Vorschriften

Wie können Sie sich auf die Einhaltung der EUDR-Vorschriften vorbereiten?

Die Einhaltung der EUDR verlangt von Unternehmen anhand einer Sorgfaltserklärung den Nachweis, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Für diese Sorgfaltserklärung müssen Sie:

  1. Informationen erfassen: Sammeln Sie Daten und Dokumente, um zu beweisen, dass Ihre Waren nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.
  2. Risiken bewerten: Nutzen Sie die gesammelten Informationen, um zu prüfen, ob Ihre Erzeugnisse mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden können.
  3. Risiken entschärfen: Verringern sie wesentliche Risiken durch zusätzliche Untersuchungen, Erhebungen, Tests oder unabhängige Inspektionen.
  4. Erstellen Sie Sorgfaltserklärungen: Seien Sie bereit, diese für Ihre betroffenen Erzeugnisse einzureichen.
  5. Laden Sie unsere umfassende Checkliste herunter: Bereiten Sie sich auf die Einhaltung der EUDR vor, indem Sie unsere Checkliste hier herunterladen.
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Folgen eines Verstoßes

EUDR-Sanktionen können Ihr Unternehmen stark beeinträchtigen

Verstöße gegen die EUDR werden mit schweren finanziellen und betrieblichen Sanktionen geahndet. Die EU hat deutlich gemacht, dass eine Missachtung der Rechtsvorschriften nicht akzeptiert wird. Zu den Folgen von Verstößen gehören:

  • Finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % Ihres EU-Jahresumsatzes
  • Unmittelbare Beschlagnahme von Waren und Unterbrechung der Lieferkette
  • Vorübergehendes Verbot des Handels mit betroffenen Rohstoffen
  • Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und EU-Finanzierungsmöglichkeiten
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Britische Vorschriften

UK Forest Risk Commodity Regulation (UKFRC)

Das Vereinigte Königreich führt eine eigene Verordnung für forstwirtschaftliche Risikoprodukte ein (UKFRC), die darauf abzielt, die Entwaldung weltweit zu minimieren. Obwohl sie der EUDR ähnlich ist, gibt es Unterschiede in Bezug auf den Geltungsbereich und die Umsetzung. Die UKFRC befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und hat noch kein bestätigtes Datum für ihr Inkrafttreten. Unternehmen im Vereinigten Königreich, insbesondere in Nordirland, sollten beide Verordnungen kennen und sich entsprechend vorbereiten.

Lassen Sie sich von unseren Zollexperten zur EUDR beraten

Unsere EUDR-Dienstleistungen umfassen:

Gaston Schul Gaston Schul

Sondierungsgespräch

Ein Sondierungsgespräch, um unser Dienstleistungsangebot auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.

EUDR-Warenkontrolle

Wir prüfen, ob die Waren korrekt klassifiziert sind, und bestätigen, ob die Waren von der EUDR betroffen sind.

Monatsbericht

Ein Bericht, der angibt, welche Ihrer Sendungen von der EUDR betroffen sind.

Beratung

Wir begleiten Sie bei der Einrichtung der EUDR-Verfahren und unterstützen Sie beim Ausfüllen und Einreichen der Sorgfaltserklärung.

Einreichen der Sorgfaltserklärung

Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der Sorgfaltserklärung und stellen sicher, dass alle erforderlichen Daten korrekt und vorschriftsmäßig sind.

Gaston Schul kann Ihrem Unternehmen mit der Einhaltung der EUDR-Vorschriften direkt einen Vorteil verschaffen.

Erleben Sie mit Gaston Schul die Kraft des Bewährten, der Neutralität und der Innovation. Wir sind ausschließlich auf Zoll und Handel spezialisiert. Mit einer Tradition, die in der Kundenorientierung verwurzelt ist, schmieden wir dauerhafte Partnerschaften durch maßgeschneiderte Lösungen, unübertroffene Fachkompetenz und unermüdliches Engagement. Vertrauen Sie darauf, dass wir Sie unparteiisch beraten und das Komplizierte einfach machen.

Fachwissen über EUDR-Vorschriften

Fachwissen über EUDR-Vorschriften

Wir verfügen über umfassende Kenntnisse der aktuellen und sich weiterentwickelnden EUDR-Vorschriften, einschließlich der sich daraus ergebenden Verpflichtungen, der Produktabdeckung und der künftigen Erweiterungspläne. Unser Team ist in der Lage, diese komplexen Vorschriften in klare, umsetzbare Schritte zu übersetzen und Ihr Unternehmen sicher durch jede Phase der Einhaltung der Vorschriften zu lotsen.

Sprechen Sie mit einem EUDR-Experten
Sicherstellung einer genauen EUDR-Berichterstattung

Sicherstellung einer genauen EUDR-Berichterstattung

Dank unserer Kenntnisse der EUDR-Produktabdeckung sowie der Informationsanforderungen und -verpflichtungen sind wir in der Lage, ordnungsgemäße, präzise EUDR-Berichte einzureichen. Unser Team hilft Ihnen bei der Zusammenstellung aller Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Sorgfaltserklärung korrekt auszufüllen.

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Vorteil einer zentralen Anlaufstelle

Vorteil einer zentralen Anlaufstelle

Genießen Sie die Vorteile einer persönlichen Betreuung durch einen engagierten Berater, der Ihr Unternehmen und das Umfeld versteht. Benötigen Sie weitere Hilfe? Sie wissen, an wen Sie sich wenden müssen, um die benötigte fachliche Unterstützung zu erhalten.

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EUDR FAQs

Wann ist die EUDR offiziell in Kraft getreten?

Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten, aber die Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften beginnen erst am:

  • 30. Dezember 2025 - dann müssen große Unternehmen sie einhalten
  • 30. Juni 2026 - dann müssen Klein- und Kleinstunternehmen die Vorschriften einhalten

Ab diesen Daten muss jedes Unternehmen, das mit den entsprechenden Rohstoffen auf dem EU-Markt handelt, anhand von Sorgfaltserklärungen nachweisen, dass seine Erzeugnisse entwaldungsfrei sind.


Gibt es eine Übergangsphase für die EUDR?

Nein, für die EUDR ist keine Übergangsphase vorgesehen.

Welche Erzeugnisse fallen unter die EUDR?

Die EUDR gilt insbesondere für Erzeugnisse, die die folgenden Rohstoffe enthalten:

  • Rind
  • Kakao
  • Kaffee
  • Ölpalme
  • Kautschuk
  • Soja
  • Holz

In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 sind die Warennummern der betreffenden Waren und Erzeugnisse aufgeführt. Das Gebiet, aus dem die Waren stammen, ist dabei unerheblich.

Relevante Waren und Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie sind entwaldungsfrei
  • Sie wurden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes hergestellt
  • Für sie wurde eine Sorgfaltserklärung abgegeben

Gemäß der Definition in Artikel 2 (15)  der Verordnung ist ein Marktteilnehmer eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf den Markt bringt (auch durch Einfuhren) oder ausführt.

Was ist eine Sorgfaltserklärung im Rahmen der EUDR?

Marktteilnehmer müssen mit den oben aufgeführten regulierten Produkten eine Sorgfaltserklärung vorlegen. Mit der Unterzeichnung der Erklärung bestätigt der Marktteilnehmer, seine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. Die Sorgfaltspflichtprüfung umfasst Folgendes:

  • Sammlung der erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente
  • Maßnahmen zur Risikobewertung
  • Maßnahmen zur Risikominderung
Welche Informationspflichten sieht die EUDR für Marktteilnehmer vor?

Marktteilnehmer müssen die geforderten Informationen vorlegen, aus denen die Übereinstimmung mit den aufgelisteten Waren hervorgeht. Das bedeutet, dass zu einem Erzeugnis, das unter eine der vorgenannten Kategorien fällt, bei der Ein- oder Ausfuhr Angaben vorzulegen sind, aus denen hervorgeht:

  • dass das Erzeugnis entwaldungsfrei ist
  • dass das verarbeitete Erzeugnis in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes hergestellt wurde
  • dass dem Erzeugnis eine entsprechende Sorgfaltserklärung beigefügt ist

Diese Informationen müssen fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Waren verfügbar sein. Die Informationen müssen eine umfassende Produktbeschreibung enthalten, in der die für die Herstellung des Erzeugnisses verwendeten Rohstoffe angegeben sind. Weitere Informationspflichten finden sich in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1115.

Wie kann ich eine Risikobewertung im Rahmen der EUDR durchführen?

Marktteilnehmer führen eine Risikobewertung durch, um zu überprüfen, ob ihre Erzeugnisse den Anforderungen der EUDR genügen. Produkte dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität der betreffenden Erzeugnisse besteht. Weitere Informationspflichten finden sich in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1115.

Wie kann ich das Risiko eines Verstoßes gegen die EUDR eindämmen?

Besteht die Gefahr eines Verstoßes, schlagen die Marktteilnehmer vor, Verfahren zur Risikominderung auf das Erzeugnis anzuwenden. Auf diese Weise wird das Risiko verringert.

Zu den Maßnahmen zur Risikominderung können gehören:

  • die Anforderung von zusätzlichen Informationen, Daten oder Unterlagen
  • die Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits
  • die Ergreifung sonstiger Maßnahmen im Hinblick auf den Informationsbedarf
Wie lauten die Ziele der EUDR?

Mit der Verordnung soll die Entwaldung bekämpft werden. Weitere Ziele der Vorschriften sind: die Verhinderung, dass in der EU erworbene oder verwendete Erzeugnisse zur Entwaldung beitragen, eine Verringerung der Kohlenstoffemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr und die Kartierung der gesamten durch landwirtschaftliche Flächen verursachten Entwaldung.

Ich hätte gerne Unterstützung bei der EUDR, an wen kann ich mich wenden?

Unser freundliches Team von Zollexperten ist für Sie da. Rufen Sie uns an, um sofort mit jemandem zu sprechen, oder füllen Sie unser Kontaktformular aus und ein Mitglied unseres Teams wird Ihnen innerhalb eines Werktags antworten.