Stellen Sie die Einhaltung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sicher.
Wir begleiten Sie durch alle Phasen des regulatorischen Prozesses, reduzieren die Implementierungskosten und betrieblichen Störungen und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen EUDR-konform ist.
Die EUDR verstehen
Was ist die EU-Entwaldungsverordnung?
Die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung (EUDR) ist eine Verfügung der Europäischen Union, die darauf abzielt:
- Entwaldung und Waldschädigung zu verhindern
- Wälder weltweit zu schützen
- den Klimawandel zu bekämpfen.
Sie betrifft Unternehmen, die bestimmte Agrarrohstoffe oder daraus hergestellte Produkte in die Europäische Union einführen.
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Unsere Checkliste führt Sie durch alles, was Sie über die bevorstehenden Änderungen der EUDR-Verordnung wissen müssen. Laden Sie die Liste jetzt herunter und stellen Sie sicher, dass Sie EUDR-konform sind.
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Geltungsbereich und Anforderungen
Was beinhaltet die EUDR und welche Erzeugnisse fallen darunter?
Nach der EUDR müssen Exporteure von Waren, die bestimmte Rohstoffe enthalten, für den europäischen Markt nachweisen, dass ihre Erzeugnisse nicht aus entwaldeten Gebieten stammen oder in irgendeiner Form mit der Entwaldung in Verbindung stehen. Dieser Nachweis muss durch eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) erbracht werden.
Die Verordnung gilt für die folgenden Rohstoffe und ihre Derivate:
- Rind
- Kakao
- Kaffee
- Ölpalme
- Kautschuk
- Soja
- Holz
Zeitachse
Wann tritt die EUDR in Kraft?
Die EUDR soll am 30. Dezember 2025 in Kraft treten:
- Große Unternehmen müssen der Richtlinie unverzüglich nachkommen.
- Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2026 Zeit.
Strategie zur Einhaltung der Vorschriften
Wie können Sie sich auf die Einhaltung der EUDR-Vorschriften vorbereiten?
Die Einhaltung der EUDR verlangt von Unternehmen anhand einer Sorgfaltserklärung den Nachweis, dass ihre Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen. Für diese Sorgfaltserklärung müssen Sie:
- Informationen erfassen: Sammeln Sie Daten und Dokumente, um zu beweisen, dass Ihre Waren nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.
- Risiken bewerten: Nutzen Sie die gesammelten Informationen, um zu prüfen, ob Ihre Erzeugnisse mit Entwaldung in Verbindung gebracht werden können.
- Risiken entschärfen: Verringern sie wesentliche Risiken durch zusätzliche Untersuchungen, Erhebungen, Tests oder unabhängige Inspektionen.
- Erstellen Sie Sorgfaltserklärungen: Seien Sie bereit, diese für Ihre betroffenen Erzeugnisse einzureichen.
- Laden Sie unsere umfassende Checkliste herunter: Bereiten Sie sich auf die Einhaltung der EUDR vor, indem Sie unsere Checkliste hier herunterladen.
Folgen eines Verstoßes
EUDR-Sanktionen können Ihr Unternehmen stark beeinträchtigen
Verstöße gegen die EUDR werden mit schweren finanziellen und betrieblichen Sanktionen geahndet. Die EU hat deutlich gemacht, dass eine Missachtung der Rechtsvorschriften nicht akzeptiert wird. Zu den Folgen von Verstößen gehören:
- Finanzielle Sanktionen in Höhe von bis zu 4 % Ihres EU-Jahresumsatzes
- Unmittelbare Beschlagnahme von Waren und Unterbrechung der Lieferkette
- Vorübergehendes Verbot des Handels mit betroffenen Rohstoffen
- Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und EU-Finanzierungsmöglichkeiten
Britische Vorschriften
UK Forest Risk Commodity Regulation (UKFRC)
Das Vereinigte Königreich führt eine eigene Verordnung für forstwirtschaftliche Risikoprodukte ein (UKFRC), die darauf abzielt, die Entwaldung weltweit zu minimieren. Obwohl sie der EUDR ähnlich ist, gibt es Unterschiede in Bezug auf den Geltungsbereich und die Umsetzung. Die UKFRC befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und hat noch kein bestätigtes Datum für ihr Inkrafttreten. Unternehmen im Vereinigten Königreich, insbesondere in Nordirland, sollten beide Verordnungen kennen und sich entsprechend vorbereiten.
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EUDR FAQs
Die EUDR ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten, aber die Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften beginnen erst am:
- 30. Dezember 2025 - dann müssen große Unternehmen sie einhalten
- 30. Juni 2026 - dann müssen Klein- und Kleinstunternehmen die Vorschriften einhalten
Ab diesen Daten muss jedes Unternehmen, das mit den entsprechenden Rohstoffen auf dem EU-Markt handelt, anhand von Sorgfaltserklärungen nachweisen, dass seine Erzeugnisse entwaldungsfrei sind.
Nein, für die EUDR ist keine Übergangsphase vorgesehen.
Die EUDR gilt insbesondere für Erzeugnisse, die die folgenden Rohstoffe enthalten:
- Rind
- Kakao
- Kaffee
- Ölpalme
- Kautschuk
- Soja
- Holz
In Anhang I der Verordnung (EU) 2023/1115 sind die Warennummern der betreffenden Waren und Erzeugnisse aufgeführt. Das Gebiet, aus dem die Waren stammen, ist dabei unerheblich.
Relevante Waren und Erzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt oder ausgeführt werden, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind entwaldungsfrei
- Sie wurden in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes hergestellt
- Für sie wurde eine Sorgfaltserklärung abgegeben
Gemäß der Definition in Artikel 2 (15) der Verordnung ist ein Marktteilnehmer eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit relevante Erzeugnisse auf den Markt bringt (auch durch Einfuhren) oder ausführt.
Marktteilnehmer müssen mit den oben aufgeführten regulierten Produkten eine Sorgfaltserklärung vorlegen. Mit der Unterzeichnung der Erklärung bestätigt der Marktteilnehmer, seine Sorgfaltspflicht erfüllt zu haben. Die Sorgfaltspflichtprüfung umfasst Folgendes:
- Sammlung der erforderlichen Informationen, Daten und Dokumente
- Maßnahmen zur Risikobewertung
- Maßnahmen zur Risikominderung
Marktteilnehmer müssen die geforderten Informationen vorlegen, aus denen die Übereinstimmung mit den aufgelisteten Waren hervorgeht. Das bedeutet, dass zu einem Erzeugnis, das unter eine der vorgenannten Kategorien fällt, bei der Ein- oder Ausfuhr Angaben vorzulegen sind, aus denen hervorgeht:
- dass das Erzeugnis entwaldungsfrei ist
- dass das verarbeitete Erzeugnis in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Herstellungslandes hergestellt wurde
- dass dem Erzeugnis eine entsprechende Sorgfaltserklärung beigefügt ist
Diese Informationen müssen fünf Jahre lang ab dem Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Waren verfügbar sein. Die Informationen müssen eine umfassende Produktbeschreibung enthalten, in der die für die Herstellung des Erzeugnisses verwendeten Rohstoffe angegeben sind. Weitere Informationspflichten finden sich in Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1115.
Marktteilnehmer führen eine Risikobewertung durch, um zu überprüfen, ob ihre Erzeugnisse den Anforderungen der EUDR genügen. Produkte dürfen nur dann in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn kein oder nur ein vernachlässigbares Risiko der Nichtkonformität der betreffenden Erzeugnisse besteht. Weitere Informationspflichten finden sich in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2023/1115.
Besteht die Gefahr eines Verstoßes, schlagen die Marktteilnehmer vor, Verfahren zur Risikominderung auf das Erzeugnis anzuwenden. Auf diese Weise wird das Risiko verringert.
Zu den Maßnahmen zur Risikominderung können gehören:
- die Anforderung von zusätzlichen Informationen, Daten oder Unterlagen
- die Durchführung unabhängiger Erhebungen oder Audits
- die Ergreifung sonstiger Maßnahmen im Hinblick auf den Informationsbedarf
Mit der Verordnung soll die Entwaldung bekämpft werden. Weitere Ziele der Vorschriften sind: die Verhinderung, dass in der EU erworbene oder verwendete Erzeugnisse zur Entwaldung beitragen, eine Verringerung der Kohlenstoffemissionen um mindestens 32 Millionen Tonnen pro Jahr und die Kartierung der gesamten durch landwirtschaftliche Flächen verursachten Entwaldung.
- EUR-Lex: Regulation (EU) 2023/1115
- News-Artikel: EUDR Compliance Guide
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