FAQs zum internationalen Handel und Zoll.

Haben Sie eine Frage zum internationalen Handel, zum Zoll oder zu unseren Beratungs- und Serviceleistungen? Lesen Sie unsere FAQs und erfahren Sie mehr.

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CBAM FAQs

Was ist CBAM?

CBAM ist die Abkürzung für Carbon Border Adjustment Mechanism. Dabei handelt es sich um einen Mechanismus für den CO₂-Kostenausgleich an der EU-Außengrenze, der darauf abzielt, dass auch für Importwaren CO₂-Abgaben gezahlt werden. Auf diese Weise sorgt das System letztlich für einen fairen Wettbewerb zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen von außerhalb der EU in Bezug auf die CO₂-Emissionen.

Welche Waren fallen unter die CBAM-Verordnung der EU?

Die CBAM-Verordnung gilt für Waren, die unter die folgenden Kategorien fallen: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Strom und Wasserstoff. Ob ein Erzeugnis unter die CBAM-Verordnung fällt, hängt vom KN-Code des Produkts ab. Die entsprechenden KN-Codes sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt.

Gibt es eine Übergangsphase für die CBAM-Verordnung?

Ja, es gibt eine Übergangsphase für die CBAM-Verordnung. Diese Phase hat am 1. Oktober 2023 begonnen und läuft bis zum 31. Dezember 2025. Seit Beginn dieser Übergangsphase gelten die Meldepflichten.

Wann ist die CBAM-Verordnung der EU offiziell in Kraft getreten?

Die CBAM-Verordnung der EU wurde offiziell verabschiedet und ist derzeit bereits in Kraft. Die CBAM-Regelphase tritt erst am 1. Januar 2026 in Kraft, d. h. dass Sie ab diesem Zeitpunkt finanzielle Abgaben zahlen müssen.

Wie sieht der Zeitplan für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU aus?

Die folgenden Daten sind Schlüsseldaten im CBAM-Zeitplan:

  • 31. Oktober 2023: Der erste Berichtszeitraum für CBAM-Emissionen beginnt.
  • 31. Januar 2024: : Stichtag für die Abgabe des ersten CBAM-Berichts über Emissionen aus dem vorangegangenen Berichtszeitraum.
  • 30. April 2024: Stichtag für die Abgabe des ersten Quartalsberichts des Jahres 2024.
  • 31. Dezember 2024: Ende des ersten Berichtszeitraums im Rahmen der Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
  • 1. Januar 2025: Beginn des zweiten Berichtszeitraums im Rahmen der Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus.
  • 30. Juni 2025: Stichtag für die Abgabe des zweiten vierteljährlichen Emissionsberichts für das Jahr 2025.
  • 1. Januar 2026: Die CBAM-Regelphase tritt in Kraft und verpflichtet Importeure zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten, um die CO₂-Emissionen ihrer Importe zu kompensieren.
  • 31. Januar 2026: Ab diesem Datum müssen Sie als „CBAM-Anmelder“ registriert und zugelassen sein, um Waren in die EU einzuführen.
  • 1. Januar 2030: Der Geltungsbereich der CBAM-Verordnung wird überprüft und möglicherweise erweitert, mit dem Ziel, bis zur vollständigen Einführung des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus im Jahr 2034 mehr als die Hälfte der Emissionen in den ETS-Sektoren der EU einzubeziehen.
Was wird von mir als Importeur erwartet?

Von Importeuren, die unter CBAM-Verordnung fallende Waren in die EU einführen, wird erwartet, dass sie Folgendes tun:

  • Auf ihre Importe zurückzuführende Emissionen melden und vorlegen
  • Bis zum 1. Januar 2026 CBAM-Zertifikate erwerben, um die CO₂-Emissionen ihrer Erzeugnisse auszugleichen
  • Anmeldung im CBAM-Übergangsregister („CBAM Transitional Registry“)
  • Einhaltung der CBAM-Anforderungen
  • Kooperation mit ihren Lieferanten, um die auf ihre Importe zurückzuführenden Emissionen zu reduzieren
Was kann ich tun, um mich auf die CBAM vorzubereiten?

Stellen Sie sicher, dass Sie wissen, welche Ihrer Erzeugnisse unter die CBAM-Verordnung fallen und welche Emissionsfaktoren für sie gelten. Ermitteln Sie auf dieser Grundlage Ihre CBAM-Pflichten und entwickeln Sie eine Compliance-Strategie für die Berechnung der Emissionen, den Erwerb von CBAM-Zertifikaten und die Verwaltung der Einhaltung Ihrer CBAM-Verpflichtungen. Außerdem müssen Sie sich beim CBAM-Übergangsregister (CBAM Transitional Registry) anmelden. Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich vorzubereiten und die notwendigen Informationen von Ihren Lieferanten rechtzeitig einzuholen, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Wenn Sie eine fachkundige Beratung zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU wünschen, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, indem Sie das unten stehende Kontaktformular ausfüllen oder uns direkt anrufen. Unsere Zollexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Wo muss ich meine CBAM-Berichte einreichen?

Klicken Sie hier um das von der EU-Kommission entwickelte CBAM-Übergangsregister (CBAM Transitional Registry) aufzurufen. Der Zugang zu diesem Register wird über die zuständige nationale Behörde (National Competent Authority (NCA)) in dem Mitgliedstaat gewährt, in dem der Importeur niedergelassen ist.

Wer sind die zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities (NCA’s))?

Eine Liste der für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus zuständigen nationalen Behörden finden Sie hier.

Welche Dokumente benötige ich, um meinen CBAM-Bericht auszufüllen?

Für Ihren CBAM-Bericht benötigen Sie Ausweisdokumente, Unterlagen zu den eingeführten Waren, eine Berechnung der CBAM-Abgaben und gegebenenfalls einen Zahlungsnachweis.

Wird das Vereinigte Königreich ebenfalls einen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus einführen?

Das Vereinigte Königreich führt ebenfalls ein CO₂-Grenzausgleichssystem ein, das zwar ein separater Mechanismus ist, aber dem System der EU ähnelt. Klicken Sie hier, um ein Informationsblatt der britischen Regierung über das britische CO₂-Grenzausgleichssystem zu erhalten.

Ich hätte gerne Unterstützung beim CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, an wen kann ich mich wenden?

Unser freundliches Team von Zollexperten ist für Sie da. Rufen Sie uns an, um sofort mit jemandem zu sprechen, oder füllen Sie das obige Kontaktformular aus und ein Mitglied unseres Teams wird Ihnen innerhalb eines Werktags antworten.

FAQs Akademie

Können wir die Schulung intern durchführen?

Ja, natürlich. Wir bieten unseren geschätzten Kunden persönliche Inhouse- und Fernschulungen an.

Wie lange dauert die Schulung?

Die meisten Schulungen dauern einen halben Tag. Dies hängt jedoch von den gewählten Themen und Ihrem individuellen Bedarf und Wissensstand ab.

FAQs zu Compliance

Kann ich unterschiedliche Zollverfahren im Customs Control Tower abbilden?

Ja, der Customs Control Tower kann verschiedene Zollverfahren, wie Import, Überlassung zum freien Verkehr mit Mehrwertsteuerbefreiung, Export, Transit (Versandverfahren) und aktive/passive Veredelung, nahtlos abbilden.

Wie stellt der Control Tower sicher, dass alle Zollprozesse den lokalen Vorschriften entsprechen?

Als AEO-zertifizierter Zolldienstleister arbeiten wir nach zuverlässigen und messbaren Leistungsstandards und setzen hochqualifizierte Mitarbeitende ein. In jedem Land, in dem wir unsere Kunden unterstützen, verfügt Gaston Schul über eigene Compliance-Teams. In Kombination mit unseren Datenvalidierungs-Tools stellen wir durchgängig hohe Qualität, Genauigkeit und vollständige Compliance in allen Zollprozessen sicher.

Wie verbessert ein Control-Tower-Konzept die Compliance und Transparenz im Zollbereich?

Der Customs Control Tower gewährleistet eine durchgängige Einhaltung der AEO-Standards und europäischer Zollvorschriften – unterstützt durch einen vollständig digitalen Prüfpfad und dem Zugriff auf zugrunde liegenden Rohdaten. Das reduziert Compliance-Risiken, beschleunigt interne Audits und ermöglicht eine klare, nachweisbare Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorgaben.

FAQs zu Kostenkontrolle

Kann ich konsolidierte Rechnungen für mehrere Regionen erhalten?

Ja, wir können Rechnungen zu einem absoluten Minimum über jeden gewünschten Zeitraum konsolidieren und/oder geografische Regionen zusammenfassen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern.

Wie sorgt der Control Tower für finanzielle Transparenz und Governance?

Sie erhalten eine zentralisierte, datenbasierte Zollpartnerschaft, die Klarheit, Kostenkontrolle und verlässliche Ergebnisse schafft – gestützt durch gemeinsame Dashboards, quartalsweise Review-Meetings und transparente Governance-Strukturen.

Kann der Control Tower Rechnungsreports und Finance-Dashboards bereitstellen?

Gaston Schul vereint alle Zollanmeldungen, juristischen Personen, die in den einzelnen Ländern als Zollvertreter fungieren und Zollströme auf einer Plattform. Dadurch erhält Ihre Finanzabteilung eine einzige verlässliche Datenbasis für Zölle, SLAs und Ausgaben in ganz Europa.

FAQs zu Digitalisierung & Automatisierung

Bietet der Control Tower automatisierte Lösungen an?

Ja, wir bieten standardisierte IT-Integrationsmodelle, automatisierten Datenaustausch und ein IT-Team, das individuelle Lösungen entwickeln kann.

Welche Daten muss ich in welchem Format für den Control Tower bereitstellen?

Wir bieten volle Flexibilität beim Dateneingang und können mit jedem Datenformat arbeiten. Zusätzlich nutzt Gaston Schul Tools zur Datenanreicherung.

Führen automatisierte Datenflüsse zu schnelleren Abfertigungen und weniger Verzögerungen durch Frühwarnsysteme?

Ja. Durch API-gestützte, nahezu berührungslose Verarbeitung können Ausnahmen in nahezu Echtzeit identifiziert und bearbeitet werden. Pilotprojekte im Incident-Management zeigen schnellere Problemlösungszeiten, sobald die volle Control-Tower-Integration aktiv ist.

Welche IT-Voraussetzungen gibt es für den Control Tower?

Es gibt keine spezifischen Systemanforderungen. Für Smart Layer Intake (EDI/API/AI) werden lediglich entsprechende Schnittstellen zur Systemanbindung geschaffen.

FAQs zu Solution Design

Muss ich Anforderungen mit verschiedenen Abteilungen oder Ländern besprechen?

Nein. Sie bekommen einen festen Account Manager sowie einen Customer-Service-Mitarbeitenden zugeteilt. Der Account Manager fungiert als Ihr strategischer Ansprechpartner, während der Customer-Service-Mitarbeitende Sie bei allen operativen Angelegenheiten und neuen Anfragen unterstützt.

Kann ich Drittanbieter-Broker in meinen Customs Control Tower integrieren?

Ja, unser Team kann sowohl bei uns intern erstellte Zollanmeldungen als auch die von Drittanbietern/externen Zollagenturen orchestrieren.

Kann ich ad-hoc-Abfertigungen für neue Handelsrouten anfragen?

Ja. Wir wissen, dass zur optimalen Betreuung Ihrer Kunden oft auch die eine oder andere Sendung in neue Regionen gehört, und wir bieten unseren bestehenden Kunden Unterstützung bei Ad-hoc-Abfertigungen. Gern besprechen wir die Möglichkeiten von ad-hoc-Abfertigungen zu Beginn einer Geschäftsbeziehung um optimal auf mögliche Szenarien vorbereitet zu sein.

Welche Länder können eingebunden werden?

Wir bieten eine europaweite Abdeckung. Weitere Regionen können individuell geprüft und abgestimmt werden.

Wie lange dauert die Implementierung eines Customs Control Towers für mein Unternehmen?

Der zeitliche Rahmen hängt von mehreren Faktoren ab – etwa der Anzahl involvierter Länder, dem Volumen Ihrer Zollanmeldungen und der Komplexität benötigter Schnittstellen. Üblicherweise dauert eine vollständige Implementierung 3 bis 4 Monate.

Wie verhindert der Control Tower Verzögerungen in der Lieferkette?

Der Control Tower steigert die Planbarkeit durch standardisierte, harmonisierte Prozesse über alle Länder und Sendungen hinweg. Dank voller Transparenz und einheitlicher Bearbeitung werden unerwartete Probleme vermieden und Warenbewegungen stabilisiert. Dadurch wird die Zollabwicklung nicht länger als potenzielle Blockade im Supply-Chain-Start- oder Endpunkt wahrgenommen. Kurz gesagt: der Ansatz ist proaktiv statt reaktiv.

Wie kann ich die Zollabwicklung über alle Länder und Zollagenten hinweg zentralisieren?

Durch die Zentralisierung aller Zollaktivitäten in einem Steuerungsmodell entsteht eine zentrale Informationsquelle für lokale Teams und Kunden. Der Control Tower stellt gemeinsame Workflows, standardisierte Abläufe und Prozesstransparenz bereit – dadurch werden Kommunikationsbrüche vermieden, Fehler reduziert und alle Beteiligten aufeinander abgestimmt.

FAQs zu Transparenz

Werde ich einen Überblick über meine verschiedenen Zollströme haben?

Wir bieten verschiedene Übersichtstools, die von manuell ausgefüllten Statusberichten bis zu digitalen Dashboards reichen.

Was kann im Reporting enthalten sein?

Alle Daten aus Ihren Zollanmeldungen können im Reporting berücksichtigt werden. Zusätzliche Datenanreicherungen mit für Sie geschäftsrelevanten Stammdaten sind möglich für die Abdeckung von Reportings für ESG-Ziele etc..

Kann der Control Tower ein Dashboard für Transparenz und Performance meiner Zollaktivitäten bereitstellen?

Ja. Der Control Tower bietet Business-Intelligence-Dashboards mit klarer Sichtbarkeit Ihrer Zollaktivitäten und deren Performance. Die Dashboards zeigen definierte KPIs wie Durchlaufzeiten, Fehlerraten und finanzielle Kennzahlen – und stehen Ihnen direkt zur Verfügung. Das ermöglicht vollständige Transparenz über Zölle, Kosten und Service Levels.

Konsultation & Beratung FAQs

Ich habe eine Zulassung, können Sie sie neu beurteilen? Was muss ich tun?

Wir führen eine gründliche Überprüfung Ihrer derzeitigen Tätigkeiten im Hinblick auf die Genehmigungsanforderungen durch, ermitteln etwaige Lücken und empfehlen Lösungen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten und zu erhalten.

Was brauche ich, um die Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zu erhalten?

Für die AEO-Bewilligung sind mehrere Kriterien erforderlich. Dazu gehören die bisherige Einhaltung der Vorschriften, eine ausreichende Zahlungsfähigkeit, eine hervorragende Buchführung, dokumentierte Sicherheitsstandards, außergewöhnliche Zollkenntnisse und Verfahrenskontrollen.

Wir bieten eine Lückenanalyse und Beratung zur Behebung von Mängeln, um Ihre erfolgreiche Zulassung sicherzustellen.

Was brauche ich, um eine Bewilligung für ein Zolllager zu erhalten?

Es gibt mehrere Kriterien, die für die Bewilligung eines Zolllagers erforderlich sind. Dazu gehören dokumentierte Sicherheitsprotokolle, kontrollierter Zugang und Videoüberwachung, zugelassene Lagereinrichtungen, detaillierte Verfahren für die Bestandsverwaltung und -aufzeichnung, geschultes Personal, nachgewiesene Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit.

Unser Team wird Ihnen helfen, alle Kriterien zu erfüllen.

FAQs zur Zolllagerhaltung

Wie funktioniert ein Zolllager?

Ein Zolllager ist eine sichere Einrichtung, in der eingeführte Waren ohne sofortige Zahlung von Zöllen oder Steuern gelagert werden können. Zölle werden nur dann entrichtet, wenn die Waren das Lager für den inländischen Gebrauch verlassen. Wenn die Waren wieder ausgeführt werden, entfallen diese Abgaben.

Wie lange können Sie Waren in einem Zolllager lagern?

In der Regel können Waren für einen unbegrenzten Zeitraum in einem Zolllager gelagert werden, dies hängt jedoch von den Vorschriften des jeweiligen Landes ab. Diese Zeitspanne ermöglicht es Unternehmen, ihre Bestände und ihren Cashflow effektiv zu verwalten, indem sie die Zahlung von Zöllen und Mehrwertsteuer aufschieben, bis die Waren im Inland verteilt werden.

Was brauche ich, um eine Genehmigung für ein Zolllager zu erhalten?

Unternehmen müssen mehrere Kriterien für die Bewilligung eines Zolllagers erfüllen. Dazu gehören dokumentierte Sicherheitsprotokolle, kontrollierter Zugang und Videoüberwachung, zugelassene Lagereinrichtungen, detaillierte Verfahren zur Bestandsverwaltung und Buchführung, nachgewiesene Zahlungsfähigkeit und die Einhaltung der Zollvorschriften in der Vergangenheit.

FAQs zur steuerlichen Vertretung

Wer braucht einen Fiskalvertreter?

Ein Fiskalvertreter ist in der Regel für Unternehmen erforderlich, die an steuerpflichtigen Umsätzen in einem Land beteiligt sind, in dem sie keine physische Präsenz haben. Dies ist häufig der Fall bei Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU tätig sind, insbesondere für Zwecke der Mehrwertsteuer. Nicht-EU-Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Kunden verkaufen oder an Import-/Exportaktivitäten innerhalb der EU beteiligt sind, benötigen häufig einen Fiskalvertreter, um die lokalen Steuervorschriften einzuhalten, die Umsatzsteuerregistrierung zu erleichtern und Zollanmeldung abzugeben.

Was ist die Aufgabe eines Fiskalvertreters?

Ein Fiskalvertreter fungiert als Bindeglied zwischen einem nicht ansässigen Unternehmen und den örtlichen Steuerbehörden. Er kümmert sich im Namen des Unternehmens um die administrativen Aspekte und die Einhaltung der Steuervorschriften. Dazu gehören die Registrierung des Unternehmens für die Umsatzsteuer, die Abgabe von Umsatzsteuererklärungen, die Sicherstellung genauer Steuerzahlungen und die Kommunikation mit den Steuerbehörden.

Was ist der Unterschied zwischen beschränkter und allgemeiner Fiskalvertretung?

Die beschränkte Fiskalvertretung wird in der Regel für bestimmte Umsätze, z. B. Einfuhren, eingesetzt und ist in bestimmten Ländern möglich. Bei dieser Regelung ist der Fiskalvertreter für die Einfuhrumsatzsteuer zuständig, nicht aber für andere inländische Umsätze.

Die allgemeine Fiskalvertretung hingegen deckt einen breiteren Bereich ab. Sie umfasst die Verwaltung aller mehrwertsteuerlichen Angelegenheiten für ein nicht ansässiges Unternehmen, einschließlich Einfuhren, Verkäufe und anderer steuerpflichtiger Umsätze im Land. Die allgemeine Vertretung ist umfassender und eignet sich daher für Unternehmen mit umfangreichen Aktivitäten in einem bestimmten Land.

FAQs zum Verbrauchssteueraufkommen

Wann müssen Sie die Verbrauchssteuer zahlen?

Verbrauchsteuern werden in der Regel gezahlt, wenn eine bestimmte Art von Waren, die oft als verbrauchsteuerpflichtige Waren bezeichnet werden, aus der übrigen Welt oder anderen Mitgliedstaaten eingeführt oder manchmal auch verkauft werden. Gängige Beispiele für solche Waren sind Alkohol, Tabak und Kraftstoff. Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Herstellung oder Einfuhr fällig, aber der genaue Zeitpunkt der Zahlung kann je nach den Vorschriften des Landes und den Möglichkeiten Ihres Zollvertreters variieren.

Wann kommen Sie für ein eAD in Frage?

Sie haben Anspruch auf ein elektronisches Verwaltungsdokument (eAD), wenn Sie an der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung innerhalb der Europäischen Union beteiligt sind. Das eAD ist erforderlich, um die Beförderung dieser Waren zu verfolgen und sicherzustellen, dass die Verbrauchsteuer korrekt verbucht und entrichtet wird.

Was ist der Unterschied zwischen einer Verbrauchssteuer und einer Verkaufssteuer?

Die Verbrauchssteuer ist eine spezifische Steuer, die auf bestimmte Waren wie Alkohol, Tabak und Kraftstoff erhoben wird und für deren Zahlung in der Regel der Händler verantwortlich ist. Sie wird pro Einheit (zB. pro Liter Alkohol) erhoben und zielt oft darauf ab, vom Konsum bestimmter Produkte abzuschrecken. Die Umsatzsteuer hingegen ist eine allgemeine Steuer, die auf den Verkauf der meisten Waren und Dienstleistungen erhoben und als Prozentsatz des Verkaufspreises berechnet wird. Im Gegensatz zur Verbrauchssteuer ist die Umsatzsteuer nicht produktspezifisch und für den Verbraucher in der Regel am Ort des Kaufs sichtbar.

FAQs zur Versandanmeldung

Was ist ein T1-Versandschein?

Ein T1-Versandschein ist ein EU-Zollverfahren, das zwischen der EU und den Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens, zu denen auch das Vereinigte Königreich gehört, verwendet werden kann. Mit diesem Dokument können unverzollte Waren über internationale Grenzen befördert werden, ohne dass Zölle gezahlt und Zollerklärungen abgegeben werden müssen, bis sie am endgültigen Bestimmungsort ankommen oder wieder ausgeführt werden. Mit diesem Dokument wird auch sichergestellt, dass die Waren während des Transits unter zollamtlicher Kontrolle stehen.

Was ist ein Versandpapier T2?

Ein Versandpapier T2 wird in der Europäischen Union für die Durchfuhr von Waren verwendet, die sich innerhalb der EU im freien Verkehr befinden. Das bedeutet, dass die Waren entweder in der EU hergestellt oder eingeführt wurden und alle relevanten Zölle und Steuern entrichtet wurden. Das Versandpapier T2 erleichtert die Beförderung dieser Waren über Länder, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, wie die Schweiz oder Norwegen.

Ausfuhranmeldung FAQs

Warum benötigt meine Sendung eine EORI-Nummer?

Eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) ist für alle Unternehmen erforderlich, die Waren in das Vereinigte Königreich oder in die EU ein- oder ausführen. Für das Vereinigte Königreich benötigen Sie eine GB EORI, für Norwegen eine norwegische Organisationsnummer. Diese Nummern werden von den Zollbehörden verwendet, um Händler zu identifizieren und die Einhaltung der Zollverfahren und -vorschriften zu gewährleisten.

Was ist eine Handelsrechnung?

Eine Handelsrechnung ist das Dokument, das der Ausführer dem Einführer zur Bezahlung der verkauften Waren vorlegt. Sie enthält Angaben zu den Waren, deren Wert, wichtige Transaktionsinformationen, einschließlich der Incoterms® und in einigen Fällen einen Ursprungsnachweis.

Was ist ein Carnet ATA?

Ein Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende Einfuhr von Waren in ein anderes Land des ATA-Übereinkommens ermöglicht, ohne dass Zölle und Einfuhrsteuern gezahlt werden müssen. Diese Waren müssen jedoch in ihr Ursprungsland zurückkehren. Ein Carnet ATA wird häufig für Waren wie professionelle Ausrüstung oder Artikel für Ausstellungen und Veranstaltungen verwendet.

Für welche Güter ist eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich, und welche ist am besten zu beantragen?

Zu den Gütern, für die in der Regel eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, gehören militärische Güter, Güter mit doppeltem Verwendungszweck, Kunstwerke und gefährdete Arten. Welche Genehmigung am besten geeignet ist, hängt von der Art des Gutes, dem Bestimmungsort und der Endverwendung ab.

Welche Warennummer sollte ich verwenden?

Die Warennummer für Ihre Produkte hängt von deren Art, Verwendungszweck und Spezifikationen ab. Sie ist wichtig für die Zollanmeldung und die Festlegung der Zölle. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an ein Mitglied unseres Teams.

Können Sie in unserem Namen ein EUR1 - Zertifikat beantragen?

Ja, als Full-Service-Partner können wir in Ihrem Namen ein EUR1 - Zertifikat beantragen, wenn Ihre Sendung dafür in Frage kommt. Diese Bescheinigung hilft Ihnen bei der Beantragung von Präferenzzollsätzen im Rahmen von Handelsabkommen zwischen der EU und bestimmten anderen Ländern.

Können Sie mir den Incoterm EXW erklären?

EXW (Ex Works) ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer die Waren in seinem Betrieb bereitstellt. Der Käufer ist für alle Transportkosten, Risiken und Zollverfahren ab dem Standort des Verkäufers verantwortlich.

FAQs zur Einfuhranmeldung

Was benötige ich für die Einfuhr meiner Waren?

Um Waren in das Vereinigte Königreich oder in die EU einzuführen, benötigen Sie neben den Handelspapieren eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification). Für Sendungen in das Vereinigte Königreich benötigen Sie eine GB EORI. Für Norwegen benötigen Sie stattdessen eine norwegische Organisationsnummer.

Wie bekomme ich eine EORI-Nummer?

Sie können eine EORI-Nummer erhalten, indem Sie sie über die offizielle Zoll-Website Ihres Landes beantragen oder einen Handelspartner wie Gaston Schul zu Ihrer Unterstützung hinzuziehen.

Wie beantrage ich eine Norwegische Organisationsnummer?

Sie können Ihr Unternehmen auf der Website des Brønnøysund Register Centre anmelden.

Wie registriere ich mich für den britischen Customs Declaration Service (CDS)?

Um sich für den Customs Declaration Service (CDS) zu registrieren, besuchen Sie die HMRC-Website und folgen Sie dem Registrierungsprozess. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre EORI-Nummer, Ihre Government Gateway ID und die relevanten Unternehmensdaten.

Wie melde ich mich für den britischen Güterverkehrsdienst (GVMS) an?

Um sich für den Goods Vehicle Movement Service (GVMS) zu registrieren, besuchen Sie das GVMS-Portal der britischen Regierung. Sie benötigen Ihre EORI-Nummer und Ihre Unternehmensdaten. GVMS dient der Vorabanmeldung von Zolldokumenten für Waren, die die Grenzen des Vereinigten Königreichs passieren.

Welche Unterlagen sind für meine Zollanmeldung erforderlich?

Für Ihre Zollanmeldung benötigen Sie eine Handelsrechnung, in der die Transaktion, die Incoterms® und die Waren aufgeführt sind. Außerdem benötigen Sie eine Packliste, die korrekte(n) Warennummer(n) (HS) sowie etwaige Präferenzzertifikate oder Erklärungen zu Ihrer Sendung, wie z. B. eine EUR1-, REX- oder Rechnungserklärung. Diese Dokumente sind für den Zoll entscheidend, um Zölle und Steuern zu berechnen.

Sollte ich PVA für meine Sendungen ins Vereinigte Königreich verwenden, und was bedeutet das?

PVA (Postponed VAT Accounting) kann von mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen im Vereinigten Königreich verwendet werden, um die Einfuhrumsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung auszuweisen, anstatt sie an der Grenze im Voraus zu zahlen. Das ist vorteilhaft für den Cashflow.

Kann ich eine Präferenz- oder Zollbefreiung beantragen? Wie kann ich das tun?

Sie können Präferenz- oder Zollerleichterungen beantragen, wenn Ihre Waren unter Handelsabkommen oder spezifische Erleichterungsprogramme fallen. Legen Sie dazu einfach Ihren Ursprungsnachweis vor, z. B. eine EUR1-Bescheinigung, eine REX-Erklärung oder eine Erklärung auf der Rechnung, wenn Sie Ihre Geschäftsunterlagen bei unserem Team einreichen.

Wie wirken sich meine Incoterms® auf meine Sendung aus?

In den Incoterms® werden die Verantwortlichkeiten zwischen Käufer und Verkäufer von internationalen Sendungen festgelegt, einschließlich der Frage, wer für Versand, Versicherung und Zollgebühren aufkommt. Die von Ihnen gewählten Incoterms (z. B. FOB, CIF, EXW) können sich erheblich auf die Kosten, die Verantwortung und den Zollwert auswirken, der die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Zölle bestimmt.