Warenimport aus Nicht-EU-Ländern? Dann werden Sie sich mit den Zollvorschriften befassen müssen.

Wie die Handelsstatistiken beweisen, nimmt der weltweite Import von Waren rapide zu. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU kommt jedoch der Zoll ins Spiel. Sobald Waren in der EU eintreffen und zur Verwendung innerhalb der EU bestimmt sind, müssen Sie eine Zollerklärung abgeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Waren weiterverkaufen oder nur transportieren. Die Auswirkungen einer Zollanmeldung bei der Einfuhr auf die Logistikkosten sind zwar minimal, aber die Risiken einer Verzögerung sind hoch.

Berechnung des korrekten Zollwerts bei der Einfuhr von Waren.

Die Zollspezialisten von Gaston Schul helfen Ihnen bei der gesamten Abwicklung, um Waren in der EU in den freien Verkehr bringen zu können. Sie gewährleisten, dass alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden. Dazu kontrollieren wir vor Abgabe der Zollerklärung, ob alle erforderlichen Dokumente und Bescheinigungen vorliegen, um unnötige Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu vermeiden. Wir weisen die richtige Warennummer (auch HS-Code oder TARIC-Code genannt) zu und berechnen die Einfuhrkosten anhand des Zollwertes.

Nach Zahlung der fälligen Steuern und Einfuhrabgaben werden die Waren dann freigegeben. Sollte der Zoll die Ware bei der Einfuhr physisch kontrollieren wollen, sind wir für Sie da, um eventuelle Verzögerungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Gaston Schul hilft Ihnen durch

  • Erstellen einer korrekten Einfuhranmeldung
  • Vorbezahlung von Einfuhrzöllen und Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer an den Zoll über Gaston Schul
  • Kontrolieren von Ursprungsnachweise
  • Zollkontrolle? Wir minimieren Verzögerungen!

Weniger oder keine Einfuhrzölle zahlen.

Das klingt einfach. Sie importieren ein Produkt, zahlen Einfuhrzölle sowie Mehrwertsteuer, und fertig. Bei großen oder sich wiederholenden Mengen können die Kosten allerdings schnell steigen. Der Gaston-Schul-Vorteil: Unsere Zollexperten sind stets auf dem neuesten Stand der internationalen Gesetze und Vorschriften, um Ihnen Geld zu sparen. In vielen Fällen gelten nämlich Abkommen über Präferenzursprung. In der Praxis bedeutet dies häufig, dass keine Einfuhrzölle fällig werden. Unsere Zollspezialisten unterstützen Sie natürlich auch bei allen praktischen Fragen, die sich Ihnen als Importeur stellen.

Sie können uns über das unten stehende Formular kontaktieren.

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