Befördern von Waren mit T1- oder T2-Papieren ohne Entrichtung von Einfuhrabgaben.
Waren, die von außerhalb der EU kommen oder noch nicht in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wurden, dürfen nicht frei gehandelt werden. Warum nicht? Die Einfuhrzölle und die Mehrwertsteuer müssen zuvor bezahlt werden. Manchmal ist das Zollabwicklung in dem Moment, in dem Sie mit dem Handel der Waren beginnen, eine attraktive Wahl, z. B. weil dies einen Liquiditätsvorteil bietet. Hier bietet ein T1-Zolldokument (Versandanmeldung) eine gute Lösung. Allerdings ist für Waren im Transit für den Zoll eine T1-Versandanmeldung erforderlich.


Sie benötigen eine T1-Versandanmeldung, wenn:
- Waren, in die EU eingeführt werden, aber Sie noch nicht wissen, ob sie auf dem Gebiet der Europäischen Union verbleiben
- Waren zur Zolllagerhaltung in die EU gelangen
- Sendungen von Ihrem Zolllager ausgehen
Die Zollspezialisten von Gaston Schul können Ihnen genau sagen, wo die Vorteile für Sie liegen, helfen Ihnen beim Beantragen einer Zolllagergenehmigung und kümmern sich um Ihre NCTS-Meldungen. Wie gesagt, unser Motto lautet „Mit Sicherheit durch den Zoll“.
Reibungslos durch Europa mit einem T2-Dokument.
Innerhalb der EU besteht freier Warenverkehr. Stammt die Ware aus einem anderen Mitgliedsstaat? In diesem Fall ist es nicht notwendig, dem Zoll eine Einfuhranmeldung vorzulegen. Einfuhrzölle finden ebenfalls keine Anwendung. Aber nicht alle Länder in Europa sind Teil der EU. Sobald die Waren das Gebiet eines Nicht-EU-Landes, wie z.B. der Schweiz oder eines anderen EFTA-Landes, durchqueren sollen, organisieren wir für Sie ein gültiges T2-Dokument für den Transit durch dieses Land.
Auch bei der Ausfuhr in ein EFTA-Land müssen die Waren von einer Ausfuhranmeldung und einem T2-Dokument begleitet werden, um nachzuweisen, dass es sich bei den Gütern um Waren aus der Europäischen Union handelt. Dadurch können die T2-Waren im Bestimmungsland deklariert werden.


Gaston Schul hilft Ihnen durch
- Erstellen einer korrekten Versandanmeldung
- Unterstützung bei ausstehender Erledigung von Versanddokumenten durch Behörden
- Vermittlung von Lagergenehmigungen für T1-, T2-Waren
- Zolloptionen zur Stärkung Ihrer Wettbewerbsposition
Niemand will zu viel Einfuhrzölle und Mehrwert- bzw. Vor-/Umsatzsteuer zahlen.
Durch Nutzung der Transitoption (Versandanmeldung) beim Zoll können Sie Ihren Liquiditätsfluss optimal steuern. Der Vorteil: Sie können die Zahlung von Einfuhrzöllen und Mehrwert- oder Umsatz-/Vorsteuer für einen längeren Zeitraum aufschieben oder je nach Situation sogar ganz vermeiden. Gleichzeitig bedeutet dies mehr Flexibilität für Ihre Logistikkette. Unsere Zollberater zeigen Ihnen, wo Optimierungspotenzial besteht.

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