Lagerung in einem Zolllager.
In der Europäischen Union (EU) herrscht freier Warenverkehr. Bei der Einfuhr von Waren aus einem Land außerhalb der EU können diese zunächst unter Zollverschluss gelagert werden. Damit können Sie Einfuhrzölle (und andere Steuern) aufschieben oder vermeiden. Auch Einfuhrbeschränkungen und andere handelspolitische Maßnahmen greifen zu diesem Zeitpunkt nicht. Das verschafft Ihnen einen Wettbewerbsvorteil und eine höhere Gewinnspanne. Denn oft verlässt die Ware die EU wieder, um in anderen Teilen der Welt verkauft zu werden, oder Sie verzollen die Ware nur dann, wenn es Ihnen am besten passt.


Ein Zolllager al kostengünstiges Vertriebszentrum.
Nicht-EU-Waren können zeitlich unbegrenzt in einem Zolllager, z.B. im eigenen Auslieferungslager, gelagert werden. Um die finanziellen Vorteile eines Zolllagers nutzen zu können, benötigen Sie allerdings eine einschlägige Genehmigung. Die Zollberater von Gaston Schul helfen Ihnen bei jedem Schritt zur Anmeldung eines Zolllagers. Denn neben strengen Anforderungen an den physischen Lagerraum werden auch die notwendigen Zollkenntnisse vom Unternehmen verlangt.
Reibungslose Verwaltung ohne Fehler.
Die Verwaltung eines privaten Zolllagers ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Für den Wareneingang im Zolllager sowie für den Ausgang gelten strenge Kontrollverfahren. Schließlich stehen Nicht-EU-Waren unter strenger Aufsicht des Zolls. Die Verwaltung eines Lagers spielt daher bei der Überwachung der Regeleinhaltung durch die Zollbehörden eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund müssen alle Warenein- und -ausgänge im Zolllager direkt in der Verwaltung erfasst werden. Gaston Schul verfügt über hauseigene Zollexperten, die auf die Verwaltung von Zolllagern spezialisiert sind. Daher können Sie uns Ihre Steuerverwaltung sorglos überantworten.

Unsere Zollberater helfen Ihnen gerne bei der Erlangung dieser Genehmigungen. Kontaktieren Sie uns.
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