Wichtiges Zoll Update bezüglich CBAM.

Ab dem 1. Oktober 2023 beginnt die Übergangsfrist der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM). Damit werden die Meldepflichten für CBAM-Importeure umgesetzt.

Was ist CBAM?

CBAM ist die Abkürzung für Carbon Border Adjustment Mechanism. Es ist ein rechtlicher Ausgleichsmechanismus für den CO2-Ausstoß an der Grenze. Es handelt sich um ein System, das darauf abzielt, eine CO2 Korrektur zu erreichen, indem eine zusätzliche Steuer auf in die Europäische Union eingeführten Waren erhoben wird. Auf diese Weise sorgt das System letztlich für einen fairen Wettbewerb und gleichmäßige Bepreisung zwischen EU- und Nicht-EU-Unternehmen in Bezug auf die CO2-Emissionen.

CBAM: Gebühren für CO2-Emissionen bei der Einfuhr von Waren

Derzeit müssen die EU-Hersteller bereits für die CO2-Emissionen von in der Union produzierten Waren zahlen. Ab dem 1. Oktober 2023 wird der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) in dem Sinne in Kraft treten, dass von diesem Zeitpunkt an Meldepflichten in Kraft treten werden. Auf der Grundlage dieser Berichterstattung werden in naher Zukunft auch Abgaben berechnet, die für Waren zu entrichten sind, die außerhalb der EU produziert, aber in die EU eingeführt werden.

Während der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 wird der Zoll den CBAM-Anmelder über die Meldepflicht bei der Einfuhr von CBAM-Waren informieren.

Importiert Ihr Unternehmen CBAM-Waren? Wenn ja, müssen Sie während der Übergangsphase unter anderem folgende Informationen an die Europäische Union melden:

  • Die Menge der importierten CBAM-Waren
  • Die damit verbundenen spezifischen Emissionen
  • Der für diese Emissionen geltende Kohlenstoffpreis im Herkunftsland

Nach der Übergangsphase können nur zugelassene CBAM-Anmelder Waren einführen, die unter diese Vorschriften fallen. Die Kontrolle der Zollanmeldungen wird wie bisher vom Zoll durchgeführt.

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen CBAM-Waren einführt?

Die CBAM gilt für Waren aus den Kategorien Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff. Ob ein Produkt tatsächlich unter die CBAM fällt, hängt von seinem KN-Code ab. Die entsprechenden KN-Codes sind in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 aufgeführt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Möchten Sie mehr über CBAM erfahren?

In Zusammenarbeit mit RSM Niederlande haben wir einen ergänzenden CBAM-Newsletter und einen Leitfaden für Importeure erstellt. Laden Sie das nachfolgende Informationspaket herunter.

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