Sind Sie bereits mit den neuen Änderungen von NCTS 2.0 und AES 3.0 vertraut? Wenn nicht, haben wir diese für Sie zusammengestellt!
- Thu, June 29, 2023
- 1 Minuten Lesezeit
NCTS-OUT
- Wenn der Wirtschaftsbeteiligte nicht mindestens die achtstellige Warennummer in das Pflichtfeld „Warennummer“ einträgt, nimmt ATLAS Versand die elektronische Versandanmeldung nicht an (automatisierte Plausibilitätsprüfung im Hintergrund).
- Das neue Pflichtfeld „Warennummer“ im Versandverfahren ist zusätzlich zur aussagekräftigen Warenbezeichnung einzutragen.
- Angabe des „Beförderungsmittels beim Abgang“.
- Die Angabe der Daten des Beförderungsmittels beim Abgang zum Zeitpunkt der Erfüllung der Versandförmlichkeiten ist weiterhin obligatorisch.
Ausnahmen: Sind diese Daten aus logistischen Gründen zum Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Versandverfahren nicht verfügbar, so ist stattdessen eine eindeutige Containernummer anzugeben.
NCTS-IN
- Ende des papiergestützten nationalen vereinfachten Versandverfahrens für die Eisenbahn (nEVV).
- Versandverfahren im Schienenverkehr sind dann grundsätzlich nur noch mit elektronischer Anmeldung und elektronischer Abwicklung im IT-Standard NCTS möglich.
Ausnahmen: Die am 16. Juli 2023 noch laufenden nEVV-Verfahren werden mit den bisherigen nEVV-Bewilligungen abgewickelt.
AES 3.0 Veränderungen
- Das amtliche Kennzeichen des ausgehenden Beförderungsmittels ist nun ein obligatorisches Datenelement in der Ausfuhranmeldung und muss u.a. immer dann eingetragen werden, wenn im Datenelement „inländischer Verkehrsträger“ „Straßentransport“ angegeben wird. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
- Ist das amtliche Kennzeichen zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung bekannt, muss es angegeben werden.
- Ist sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann die vermutete Registriernummer eingetragen werden.
- Die Identifizierung des aktiven grenzüberschreitenden Beförderungsmittels ist ein obligatorisches Datenelement in der Ausfuhranmeldung und muss in Abhängigkeit vom Datenelement „Beförderungsart an der Grenze“ entsprechend angegeben werden. Es bestehen die gleichen Möglichkeiten wie bei der Identifizierung des abgehenden Beförderungsmittels.
We hope this news article has given you an overview of the latest changes. Due to the upcoming changes in the customs system, the cost of clearance may be affected. However, if you have any questions or need further assistance, we are only an email or phone call away. Our team will ensure that you feel fully supported in the implementation of these changes.
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