Aktuelle Informationen zu den Zollsanktionen gegen Russland.

Ab dem 30. September 2023 gelten neue Sanktionen gegen Eisen und Stahl aus Russland und damit hergestellte Waren.
Aktuelle Informationen zu den Zollsanktionen gegen Russland.

Strengere Zollsanktionen für Eisen- und Stahlerzeugnisse

Mit der Verordnung (EU) 2023/1214 vom 23. Juni 2023 wurden die bestehenden Sanktionen gegen Russland aus der Verordnung (EU) 2014/833 ausgeweitet. Mit Artikel 3g der letztgenannten Verordnung wird eine zusätzliche Bestimmung eingeführt, mit der die Sanktionen gegen bestimmte Stahlerzeugnisse verschärft werden. Dieser Zusatz tritt am 30. September 2023 in Kraft.

Es handelt sich um Waren der HS-Tarifkapitel 72 (Eisen und Stahl) und 73 (Eisen- und Stahlwaren). Eine Liste der betreffenden Eisen- und Stahlerzeugnisse finden Sie hier. Vorerst gelten einige Ausnahmen, wie in Artikel 3g(1d) erwähnt.

Zusätzliche Nachweise in der Zollanmeldung sind nun erforderlich

Ab dem 30. September 2023 muss für die betreffenden Waren bei jeder Zollanmeldung ein zusätzlicher Ursprungsnachweis (zusätzlich zu einem etwaigen Ursprungszeugnis) vorgelegt werden. Lediglich Ursprungszeugnisse, EUR1-Bescheinigungen und andere Dokumente für den (Nicht-)Präferenzursprung werden vom Zoll nicht als Nachweis des nicht-russischen Ursprungs akzeptiert.

Die Europäische Kommission hat dazu ein Dokument mit häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions) auf Englisch veröffentlicht. Einen vollständigen Überblick über die neuen Vorschriften finden Sie im Inhalt der genannten Vorschriften und in den häufig gestellten Fragen.

Laut diesem Dokument ist das „Mill Test Certificate“ (MTC) ein potenziell geeigneter Ursprungsnachweis. Trotz des Inkrafttretens dieser Änderung haben die Zollbehörden noch nicht bekannt gegeben, welche Dokumente zusätzlich zum MTC als Nachweis akzeptiert werden.

Beantragen Sie rechtzeitig die richtigen Dokumente

Wenn die Verschärfung dieser Sanktionen Ihr Unternehmen betrifft, raten wir Ihnen, sich mit Ihrem Lieferanten/Hersteller/Kunden in Verbindung zu setzen, damit Sie rechtzeitig die korrekte Dokumentation der Produkte erhalten und die Einfuhr illegaler Waren aus Russland vermeiden können.

Wenn Sie ein Kunde von uns sind und Ihr Unternehmen Waren einführt oder einführen lässt, die von Sanktionen gegen Eisen und Stahl aus Russland betroffen sein könnten, wird sich Ihr Kundenbetreuer mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wir verstehen, dass Sie vielleicht Fragen zu diesen Informationen haben. Wir empfehlen Ihnen daher, das FAQ-Dokument der Europäischen Kommission sorgfältig zu lesen. Haben Sie noch Fragen? Unsere Zollexperten helfen Ihnen gerne weiter! Bitte senden Sie eine E-Mail an compliance.de@gaston-schul.com, wenn Sie zusätzliche Beratung wünschen.