Erstgespräch
Wir beginnen mit einem kurzen Gespräch, um Ihre Importströme zu verstehen und unsere Unterstützung auf Ihren tatsächlichen Bedarf abzustimmen.
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) legt einen CO2-Preis auf bestimmte Waren fest, die in die EU importiert werden. Hier erfahren Sie, welche Waren betroffen sind, welche Fristen gelten und was Sie melden müssen – mit professioneller CBAM-Beratung, wann immer Sie Unterstützung benötigen.
Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ist eine EU-Verordnung, die den CO2-Emissionen bei der Herstellung bestimmter in die EU importierter Waren einen Preis zuordnet. Hersteller in der EU zahlen bereits über das EU-Emissionshandelssystem für ihre Emissionen. CBAM legt daher vergleichbare Kosten auf Importe fest, sorgt für fairen Wettbewerb und verhindert die Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften. Wenn Sie Waren importieren, die unter CBAM fallen, müssen Sie deren eingebettete Emissionen erfassen und künftig über CBAM-Zertifikate dafür bezahlen. Die Kosten richten sich nach dem CO2-Gehalt Ihrer Waren. Präzise Emissionsdaten bestimmen daher, was Sie zahlen.
WER IST BETROFFEN
CBAM gilt für Importeure bestimmter CO2-intensiver Waren in die EU, die über ihre CN-Codes in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 definiert sind. Importieren Sie diese Waren oberhalb des geltenden Schwellwerts, müssen Sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Sobald das endgültige System vollständig gilt, dürfen nur registrierte Anmelder diese Waren importieren. Ob ein Produkt unter CBAM fällt, hängt von seinem genauen CN-Code ab. Deshalb zahlt sich eine frühzeitige Warenprüfung aus.
ZEITPLAN
VORBEREITUNG
Die Einhaltung der CBAM-Vorschriften basiert auf einer einzigen Sache: der genauen und fristgerechten Meldung der in jedem importierten Produkt enthaltenen CO₂-Emissionen. Das bedeutet, zu wissen, welche Waren in den Geltungsbereich fallen, die Emissionsdaten von Ihren Lieferanten zu erfassen, sich als Meldepflichtiger zu registrieren und vor den Fristen einen wiederholbaren Meldeprozess einzurichten. Unsere CBAM-Checkliste führt Sie durch den gesamten Prozess, und unser Team unterstützt Sie gerne dabei.
WIE WIR HELFEN
Wir beginnen mit einem kurzen Gespräch, um Ihre Importströme zu verstehen und unsere Unterstützung auf Ihren tatsächlichen Bedarf abzustimmen.
Wir prüfen die korrekte Klassifizierung Ihrer Waren und zeigen Ihnen, welche davon unter CBAM fallen, damit Sie Ihre tatsächliche Betroffenheit kennen.
Sie erhalten einen klaren Bericht darüber, welche Ihrer Sendungen von CBAM betroffen sind und wo Handlungsbedarf besteht.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau Ihrer CBAM-Prozesse und begleiten Sie bei der Vorbereitung der vierteljährlichen Meldungen.
Wir reichen Ihre CBAM-Meldung über das Trader Portal in Ihrem Namen ein und prüfen die Daten auf Richtigkeit und Konformität.
WARUM GASTON SCHUL
Wir übersetzen die laufenden Änderungen der CBAM Verordnung, die Meldepflichten, die betroffenen Waren und kommende Anforderungen in klare, umsetzbare Schritte.
Korrekte Klassifizierung und präzise Emissionsdaten sichern Ihre Meldungenund verhindern, dass ein Fehler in der Meldung zu einem Haftungsrisiko führt.
Sie arbeiten mit einem festen Zoll- und Außenhandelsberater, der Ihr Unternehmen kennt, statt bei jedem Anruf mit einer anderen Person zu sprechen.
RESSOURCEN
Herunterladbare Leitfäden, Checklisten, Einblicke und Tools – direkt in Ihren Posteingang.
Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste, die Sie durch den Meldeprozess führt, Ihnen hilft, die richtigen CN-Codes für Ihre Waren zu ermitteln, und Ihr Unternehmen optimal auf die finale Phase vorbereitet.
AKTUELLE CBAM-INSIGHTS
KONTAKT AUFNEHMEN
Tell us what you are importing and where from, and a CBAM specialist will explain whether your goods fall under CBAM regulations, what you need to report, and how to prepare for the final stage. No obligation, just a clear answer from people who understand customs.
CBAM FAQs
CBAM ist ein CO2-Preis für EU-Importe. Für bestimmte CO2-intensive Waren melden Sie die darin enthaltenen Emissionen und bezahlen künftig über CBAM-Zertifikate dafür, sodass importierte Waren vergleichbare CO2-Kosten tragen wie Waren, die innerhalb der EU hergestellt werden.
Wenn Sie betroffene Waren oberhalb des geltenden Schwellenwerts importieren, ja. Sobald das endgültige System vollständig gilt, dürfen nur zugelassene CBAM-Anmelder diese Waren in die EU importieren. Die Registrierung ist daher unerlässlich, um den Warenverkehr aufrechtzuerhalten.
Die enthaltenen Emissionen Ihrer betroffenen Waren, die vierteljährlich über das CBAM Trader Portal gemeldet werden. Die Genauigkeit dieser Emissionsdaten bestimmt Ihre Meldepflicht und ab 2027 auch Ihre Gebühren.
Fehlerhafte oder fehlende Meldungen können zu Bußgeldern und im endgültigen System zu Problemen bei der Einfuhr betroffener Waren führen. Das Risiko liegt meist in den Daten selbst, einem falschen KN-Code oder ungenauen Emissionswerten. Genau das prüfen wir.
Die endgültige Phase begann am 1. Januar 2026 mit vierteljährlicher CBAM-Meldepflicht und CBAM-Zertifikaten (2026 kostenlos). Ab 2027 müssen Zertifikate zum aktuellen CO2-Marktpreis gekauft werden.
Ja. Wir prüfen, welche Ihrer Waren unter CBAM fallen, richten den Meldeprozess ein, erstellen die vierteljährliche Meldung und reichen sie über das Trader Portal in Ihrem Namen ein. So wird CBAM zu einem gesteuerten Prozess statt zu einer wiederkehrenden Last-Minute-Aufgabe.