EU CBAM-Compliance,
einfach gemacht.

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) legt einen CO2-Preis auf bestimmte Waren fest, die in die EU importiert werden. Hier erfahren Sie, welche Waren betroffen sind, welche Fristen gelten und was Sie melden müssen – mit professioneller CBAM-Beratung, wann immer Sie Unterstützung benötigen.


WAS IST CBAM

Der CO2-Preis an der EU-Grenze.

Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) ist eine EU-Verordnung, die den CO2-Emissionen bei der Herstellung bestimmter in die EU importierter Waren einen Preis zuordnet. Hersteller in der EU zahlen bereits über das EU-Emissionshandelssystem für ihre Emissionen. CBAM legt daher vergleichbare Kosten auf Importe fest, sorgt für fairen Wettbewerb und verhindert die Verlagerung der Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften. Wenn Sie Waren importieren, die unter CBAM fallen, müssen Sie deren eingebettete Emissionen erfassen und die geltenden Verpflichtungen für CBAM-Zertifikate erfüllen. Die Kosten richten sich nach dem CO2-Gehalt Ihrer Waren. Präzise Emissionsdaten sind daher ein wichtiger Faktor für die Höhe Ihrer CBAM-Verpflichtung.

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WER IST BETROFFEN

Die Waren und Importeure, die unter CBAM fallen.

CBAM gilt für Importeure bestimmter CO2-intensiver Waren in die EU, die über ihre CN-Codes in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 definiert sind. Importieren Sie diese Waren oberhalb des geltenden Schwellenwerts, müssen Sie sich als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren. Für Eisen und Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel gilt jetzt ein kumulierter jährlicher Schwellenwert von 50 Tonnen. Elektrizität und Wasserstoff fallen nicht unter diesen massenbasierten Schwellenwert. Ob ein Produkt unter CBAM fällt, hängt von seinem genauen CN-Code ab. Deshalb zahlt sich eine frühzeitige Warenprüfung aus.

  1. Eisen und Stahl
  2. Zement
  3. Düngemittel
  4. Aluminium
  5. Elektrizität
  6. Wasserstoff

ZEITPLAN

Aktueller Stand von CBAM und
zukünftige Entwicklung.

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October 2023

Übergangsphase beginnt

Nur Meldepflicht. Importeure melden vierteljährlich die enthaltenen Emissionen der betroffenen Waren, ohne finanzielle Vergütung.
January 2025

Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder startet

Importeure betroffener Waren beantragen den Status als zugelassener CBAM-Anmelder vor Beginn der endgültigen Phase.
January 2026

Endgültige Phase beginnt

Das dauerhafte System startet. Importeure oberhalb des Schwellenwerts müssen die CBAM-Anforderungen erfüllen und, sofern erforderlich, zugelassene CBAM-Anmelder sein. Importe ab 1. Januar 2026 führen zu einer Verpflichtung für CBAM-Zertifikate.
January 2027

Verwaltung der CBAM-Zertifikate beginnt

Zugelassene CBAM-Anmelder müssen mit der Verwaltung ihres Bestands an CBAM-Zertifikaten beginnen. Zertifikate für Importe aus dem Jahr 2026 können ab dem 1. Februar 2027 erworben werden.
September 2027

Erste jährliche Erklärung und Abgabe der Zertifikate

Die erste jährliche CBAM-Erklärung für Importe aus dem Jahr 2026 muss bis zum 30. September 2027 eingereicht werden. Die entsprechenden CBAM-Zertifikate müssen ebenfalls bis zu diesem Datum abgegeben werden.
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VORBEREITUNG

CBAM-Vorbereitung, Schritt für Schritt.

CBAM-Compliance beginnt damit, zu wissen, welche Waren in den Geltungsbereich fallen, und über präzise Daten zu den eingebetteten Emissionen zu verfügen. Das bedeutet, die betroffenen Waren zu kennen, Emissionsdaten von Ihren Lieferanten zu erfassen, sich als CBAM-Anmelder zu registrieren und einen zuverlässigen CBAM-Compliance-Prozess einzurichten. Unsere CBAM-Checkliste führt Sie durch den gesamten Prozess, und unser Team unterstützt Sie gerne dabei.

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Wir übersetzen die laufenden Änderungen der CBAM Verordnung, die Meldepflichten, die betroffenen Waren und kommende Anforderungen in klare, umsetzbare Schritte.

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RESSOURCEN

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Laden Sie Ihre EU-CBAM-Checkliste herunter.

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Eine Schritt-für-Schritt-Checkliste, die Sie durch den CBAM-Compliance-Prozess führt, Ihnen hilft, die richtigen CN-Codes für Ihre Waren zu ermitteln, und Ihr Unternehmen dabei unterstützt, die Anforderungen des endgültigen Systems zu erfüllen.

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Gaston Schul

CBAM FAQs

Häufig gestellte Fragen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Was ist CBAM in einfachen Worten?

CBAM ist ein CO2-Preis für EU-Importe. Für bestimmte CO2-intensive Waren melden Sie die darin enthaltenen Emissionen und erfüllen die geltenden Verpflichtungen für CBAM-Zertifikate. So tragen importierte Waren vergleichbare CO2-Kosten wie Waren, die innerhalb der EU hergestellt werden.

Welche Waren fallen unter CBAM?

Derzeit Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium, Elektrizität und Wasserstoff, definiert über ihre KN-Codes in Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956. Ob ein bestimmtes Produkt betroffen ist, hängt vom genauen Code ab. Deshalb ist eine Warenprüfung der sicherste erste Schritt.

Muss ich mich als CBAM-Anmelder registrieren?

Wenn Sie betroffene Waren oberhalb des geltenden Schwellenwerts importieren, ja. Sobald das endgültige System vollständig gilt, dürfen nur zugelassene CBAM-Anmelder diese Waren in die EU importieren. Die Registrierung ist daher unerlässlich, um den Warenverkehr aufrechtzuerhalten.

Was muss ich konkret melden?

Die Mengen und eingebetteten Emissionen Ihrer Waren, die unter CBAM fallen. Diese werden jährlich über das CBAM-Register gemeldet. Die Genauigkeit dieser Daten bestimmt Ihre CBAM-Position und die Anzahl der CBAM-Zertifikate, die Sie abgeben müssen.

Was passiert, wenn wir CBAM falsch anwenden?

Fehlerhafte oder fehlende Meldungen können zu Bußgeldern und im endgültigen System zu Problemen bei der Einfuhr betroffener Waren führen. Das Risiko liegt meist in den Daten selbst, einem falschen KN-Code oder ungenauen Emissionswerten. Genau das prüfen wir.

Wann beginnt die endgültige CBAM-Phase?

Die endgültige CBAM-Phase begann am 1. Januar 2026. Importe ab diesem Datum fallen unter das dauerhafte System. Die erste jährliche CBAM-Erklärung und die Abgabe der entsprechenden CBAM-Zertifikate für Importe aus dem Jahr 2026 müssen bis zum 30. September 2027 erfolgen.

Kann Gaston Schul die CBAM-Abwicklung für uns übernehmen?

Ja, wir prüfen, welche Ihrer Waren unter CBAM fallen, richten den Meldeprozess ein, bereiten die erforderliche CBAM-Erklärung vor und reichen sie über das Trader Portal in Ihrem Namen ein. So wird CBAM zu einem gesteuerten Prozess statt zu einer wiederkehrenden Last-Minute-Aufgabe.