Zolllager

Professionelle Zolllagerverwaltung in ganz Europa. Gaston Schul übernimmt die zollrechtliche Verwaltung Ihres Zolllagers – von den Zugängen und der Bestandsführung bis hin zu den Entnahmen – damit Ihre Waren unter Aussetzung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer bleiben und Sie erst zahlen, wenn sie in den freien Verkehr überführt werden.

AEO-zertifiziert
in unseren Märkten
Unabhängig
und privat geführt
Lokale Teams
in ganz Europa
180+ Jahre
als Zoll- und Außenhandelsexperten

UNSERE DIENSTLEISTUNGEN

Zolllager, verwaltet über ein einheitliches Zollabwicklungsmodell.

Ein Zolllager ermöglicht die Lagerung Ihrer Waren unter Aussetzung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, während Gaston Schul die zollrechtliche Verwaltung übernimmt. Wir kümmern uns um die Einlagerungen, die Bestandsführung im Zolllager und die Auslagerungen, damit Ihr Zolllager in ganz Europa nach einem einheitlichen Standard betrieben wird – unabhängig davon, ob sich die Waren in Ihrem eigenen Lager oder in einem Lager eines Drittanbieters befinden.

Zollvertretung

Als Ihr direkter oder indirekter Zollvertreter übernehmen wir den Kontakt mit den Behörden, damit Ihre eingelagerten Waren compliant bleiben und Sie sich nicht selbst mit dem Zoll abstimmen müssen.

Einlagerungen und Auslagerungen im Zolllager

Ihre Waren werden in das Zolllager aufgenommen und bei Bewegung wieder ausgebucht. Jeder Schritt wird korrekt angemeldet, damit die Aussetzung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer erhalten bleibt.

Bestandsführung im Zolllager

Wir führen Ihr Zolllagerkonto präzise und gleichen es laufend ab, sodass der physische Lagerbestand stets mit den Erwartungen der Zollbehörden übereinstimmt.

Aussetzung von Zöllen und Einfuhrumsatz-
steuer

Solange sich Ihre Waren im Zolllager befinden, bleiben Zölle und Einfuhrumsatzsteuer ausgesetzt. Sie zahlen erst, wenn die Waren in den freien Verkehr überführt werden.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Aussetzung

Lagern Sie Alkohol, Tabak oder Energieerzeugnisse? Verbrauchsteuerpflichtige Waren können ebenfalls unter Aussetzung der Verbrauchsteuer gelagert und transportiert werden, wobei wir die entsprechenden Meldungen und Erklärungen parallel zur Bestandsverwaltung abwickeln.

Zollüberwachung und Rückfragen

Wenn der Zoll Ihren Bestand prüft oder eine Warenbewegung hinterfragt, bearbeiten wir den Vorgang und stellen die erforderlichen Unterlagen zügig bereit, um Verzögerungen so kurz wie möglich zu halten.

Wiederausfuhr und Weiterbeförderung

Wenn Ihre Waren das Lager zur Wiederausfuhr verlassen oder im Versandverfahren weiterbefördert werden, reichen wir die richtige Anmeldung ein, damit keine Zollabgaben anfallen.

Behandlung unter Zollaufsicht

Während Ihre Waren unter Zollaufsicht stehen, können Sie sie umpacken, neu kennzeichnen und sortieren, ohne Zölle zu zahlen. Wir melden die zollrechtlich zulässigen Maßnahmen an, damit der Status der Steueraussetzung jederzeit gewahrt bleibt.

Gaston Schul

Wir würden Gaston Schul ohne Einschränkung weiterempfehlen – sie sind echte Spezialisten für Zollthemen.


Thomas Dünnwald
Thyssenkrupp Schulte
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Vier Schritte. Ein Lagerprozess.

Ein einheitlicher Prozess, unabhängig vom Lagerort Ihrer Waren – vom Wareneingang bis zum Weitertransport.

Ihre Waren werden in das Zolllagerverfahren überführt.
Ihr Bestand bleibt unter Zollaufsicht, bei korrekter Bestandsführung.
Bei Warenbewegung erfolgt die entsprechende Zollanmeldung.
Das Verfahren bleibt korrekt und compliant.
  • 1 Eingang
    Ihre Waren werden in das Zolllagerverfahren überführt.

    Ihre Waren werden in das Zolllagerverfahren überführt.

    • Waren werden in das Zolllager eingebracht, häufig direkt aus dem Versandverfahren oder der Einfuhr
    • Zölle und Einfuhrumsatzsteuer sind von Beginn an ausgesetzt
    • Erfassung des Zugangs in Ihrem Zollager-Bestandskonto


  • 2 Lagerung
    Ihr Bestand bleibt unter Zollaufsicht, bei korrekter Bestandsführung.

    Ihr Bestand bleibt unter Zollaufsicht, bei korrekter Bestandsführung.

    • Führung und Abstimmung des Zollager-Bestandskontos
    • Keine Zoll- oder Steuerzahlung während der Lagerdauer
    • Aktueller Status der Zollanmeldungen und Dokumente in unserem digitalen Portal


  • 3 Entnahme
    Bei Warenbewegung erfolgt die entsprechende Zollanmeldung.

    Bei Warenbewegung erfolgt die entsprechende Zollanmeldung.

    • Überführung in den freien Verkehr mit Entrichtung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer
    • Wiederausfuhr oder Weiterbeförderung im Versandverfahren ohne fällige Zölle
    • Jede Entnahme wird mit dem Zolllagerkonto abgeglichen


  • 4 Abrechnung
    Das Verfahren bleibt korrekt und compliant.

    Das Verfahren bleibt korrekt und compliant.

    • Regelmäßige Abrechnung und Bestandsabstimmung
    • Ihre Zolllagerbewilligung bleibt gültig und compliant
    • Bereitstellung prüfsicherer Aufzeichnungen für Sie


Lagern Sie Zolllagerbestände in mehreren Ländern? Entdecken Sie unseren Customs Control Tower.

DIE VORTEILE

Was ein Partner für Ihre eingelagerten Waren bewirkt

Ihre Lagereingänge, Bestandsaufzeichnungen und Lagerentnahmen werden europaweit von einem Partner verwaltet. Das sorgt für geschützte Liquidität, einen klaren Überblick über Ihre Zollsituation, einen einheitlichen Standard sowie die Klarheit, Kontrolle und Sicherheit, um Ihre Bestände compliant zu halten und Kapital im Unternehmen zu behalten.

Schützen Sie Ihre Liquidität

Solange Ihre Waren unter Zollaufsicht stehen, bleiben Zölle und Einfuhrumsatzsteuer ausgesetzt. Das Kapital bleibt in Ihrem Unternehmen, bis die Waren tatsächlich verkauft und freigegeben werden. Wiederausgeführte Waren unterliegen überhaupt keinen Zöllen.

Kontrolle und Transparenz

Ihr Zolllagerkonto wird abgestimmt und Ihre Entnahmen werden damit abgeglichen. Gleichzeitig bleiben der Status Ihrer Zollanmeldungen und alle Dokumente in unserem digitalen Portal aktuell. So können Sie dem Zoll jederzeit eine korrekte Bestandsübersicht vorlegen, ohne kurzfristig Unterlagen zusammensuchen zu müssen.

Ein einheitliches Konzept über Grenzen hinweg

Ein einheitliches Zollabfertigungsmodell für ganz Europa, damit Ihr Zolllager überall nach denselben Standards betrieben wird. Sie erhalten prüfungssichere Aufzeichnungen für alle Lagerstandorte – koordiniert aus einer Hand.

UNSER FULL-SERVICE-ANSATZ

Zolllager sind mehr als nur Lagerung

Die Verwaltung des Zolllagerbestands ist der Ausgangspunkt. Unser Full-Service-Ansatz umfasst spezialisierte Beratung, die Ihnen hilft, das Lager optimal einzurichten und zu nutzen, sowie Technologie, die jeden Wareneingang und -ausgang transparent macht.

Bewilligungen und besondere Verfahren

Erhalten Sie die Bewilligung für Ihr Zolllager und kombinieren Sie sie mit den Verfahren, die Ihnen den größten Vorteil bieten.

  • Beantragung und Verwaltung von Zolllagerbewilligungen
  • Aktive und passive Veredelung in Kombination mit dem Zolllager
  • Verarbeitung unter Aussetzung von Zöllen und Endverwendung


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Umsatzsteuer & Fiskalvertretung

Stunden oder verschieben Sie die bei der Warenfreigabe fällige Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen eines einheitlichen steuerlichen Konzepts.

  • Stundung der Einfuhrumsatzsteuer und aufgeschobene Verbuchung bei Entnahme
  • Allgemeine und beschränkte Fiskalvertretung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen, Intrastat-Meldungen und Zusammenfassende Meldungen (ZM)


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Customs Control Tower

Verwalten Sie Zolllagerbestände in mehreren Ländern nach einem einheitlichen Modell und mit zentraler Koordination.

  • Ein Ansprechpartner für alle Ihre Märkte
  • Zentral gesteuerte, länderübergreifende Bestandsführung
  • Einheitliche Standards und Reportings
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Technologie und Transparenz

Behalten Sie jeden Wareneingang und -ausgang im Blick und vernetzen Sie Ihre Systeme, um Fehler zu minimieren.

  • Aktueller Status von Zollanmeldungen und Dokumenten in unserem digitalen Portal
  • Direkte Anbindung an nationale Zollsysteme wie ATLAS (Deutschland), DMS (Niederlande), CDS (UK) - sowie Systemen in unseren weiteren europäischen Märkten
  • Customs Data Exchange über EDI oder API
  • Auf Ihre eingelagerten Waren zugeschnittenes Reporting
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VERWANDTE DIENSTLEISTUNGEN

Weitere Dienstleistungen zur Zollabwicklung

Kundenberichte

[[KUNDENBERICHTE]]

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Antragsverfahren für ein Zolllager

Der einfache Weg zur Beantragung einer Zolllagerbewilligung

Unser Team unterstützt Sie dabei, diesen Steuervorteil zu nutzen, indem wir Sie durch das Antragsverfahren für ein Zolllager begleiten und den gesamten Prozess steuern.

Customs & Trade. Controlled.

Gaston Schul übernimmt mehr als nur die zollrechtliche Verwaltung Ihres Lagers. Wir vernetzen alle Prozesse und steuern sie als Einheit. Genau das bietet Ihnen ein Full-Service-Betriebsmodell für Ihre Zoll- und Außenhandelsaktivitäten in Europa: den nötigen Durchblick, die Kontrolle zur Steuerung und die Sicherheit bei Entscheidungen.

KONTAKTIEREN SIE UNS

Von Lagerfragen zu klaren Antworten.

Teilen Sie uns mit, was und wo Sie lagern, und ein Experte erklärt Ihnen genau, wie wir es umsetzen. Unverbindlich, einfach eine klare Antwort von jemandem, der Zoll versteht.



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Gaston Schul

Zolllager FAQs

Häufig gestellte Fragen zu Zolllagern

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Was ist ein Zolllager?

Ein Zolllager ermöglicht die Lagerung von Nicht-Unionswaren, ohne dass während der Lagerung Zölle oder Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden müssen. Die Abgaben bleiben ausgesetzt, bis die Waren in den freien Verkehr überführt werden. Bei einer Wiederausfuhr fallen überhaupt keine Zölle an. Gaston Schul übernimmt für Sie die gesamte zollrechtliche Verwaltung – von der Einlagerung bis zur Auslagerung.

Können Sie Waren in meinem eigenen Lager oder im Lager meines 3PL verwalten?

Ja. Sie behalten Ihr eigenes Lager oder das Lager Ihres Logistikdienstleisters, und wir übernehmen die zollrechtliche Verwaltung – Einlagerungen, Bestandsführung und Auslagerungen. So erhalten Sie die Vorteile eines Zolllagers, ohne den Lagerort Ihrer Waren ändern zu müssen.

Wie lange können Waren in einem Zolllager bleiben?

In den meisten Fällen gibt es keine feste Frist. Waren können so lange im Zolllager verbleiben, wie Sie es benötigen, während Zölle und Einfuhrumsatzsteuer ausgesetzt bleiben. Sie entscheiden, wann die Waren in den freien Verkehr überführt, wiederausgeführt oder im Versandverfahren weiterbefördert werden. Wir bestätigen die passende Vorgehensweise für Ihre Situation.

Wann werden Zölle und Einfuhrumsatzsteuer fällig?

Erst wenn die Waren das Lager verlassen und in den freien Verkehr überführt werden. Solange sie unter Zollaufsicht bleiben, fallen keine Abgaben an. So bleibt Ihre Liquidität im Unternehmen erhalten. Waren, die wiederausgeführt oder im Versandverfahren weiterbefördert werden, verlassen das Lager ohne Zölle. Dies ist einer der wichtigsten Hebel zur Optimierung des Cashflows im Zollbereich – ein Schwerpunkt unserer Lösung für Kostenkontrolle und Transparenz (Link zu /en/solutions/visibility-cost-control).


Kann ein Partner mein Zolllager in ganz Europa verwalten?

Ja. Unsere eigenen Teams übernehmen die Zollverwaltung in den europäischen Märkten, in denen wir tätig sind, und unser Partnernetzwerk erweitert diese Reichweite noch – alles auf der Basis eines einheitlichen Zollabwicklungsmodells. Ihr Warenbestand wird nach einem einheitlichen Standard verwaltet – Sie benötigen also nicht für jedes Land einen anderen Zollpartner. Wir setzen auf das Prinzip „Ein Partner für ganz Europa“ (Link zu /en/solutions/one-partner). Da die lokalen Zollvorschriften variieren, ermitteln wir – sobald Sie uns den Lagerort Ihrer Waren nennen – das für den jeweiligen Standort optimale Verfahren.

Wodurch unterscheidet sich Gaston Schul von anderen Zollbrokern?

Die meisten Broker beschränken sich auf die Verwaltung des Zolllagers. Gaston Schul steuert den gesamten Betrieb: Zolllagerverwaltung, Bewilligungen, Einfuhrumsatzsteuer bei Auslagerung, Beratung und Technologie in einem Full-Service-Modell. Zudem sind wir vollständig unabhängig, in Privatbesitz und ohne Muttergesellschaft oder externe Anteilseigner. Ihre Daten bleiben in Ihrem Besitz. Wir investieren unsere Erträge gezielt in die Optimierung und Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen. Sie müssen sich nicht um die Koordination verschiedener Dienstleister kümmern; ein einziger, unabhängiger Partner übernimmt die Zollabwicklung für Sie – gestützt auf eine über 180-jährige Erfahrung in diesem Bereich.

Können Sie bei der Beantragung einer Zolllagerbewilligung helfen?

Ja. Unser Beratungsteam bereitet Ihren Antrag auf eine Zolllagerbewilligung vor und reicht ihn ein. Anschließend richten wir die Bestandsführung und internen Kontrollen ein, die der Zoll erwartet. Das ist entscheidend, denn ein Zolllager steht und fällt mit einer korrekten Bestandsführung. Unserer Erfahrung nach sind Unstimmigkeiten zwischen den Zollaufzeichnungen und dem tatsächlichen physischen Warenbestand der häufigste Grund für Beanstandungen bei Audits. Wir sorgen für einen stetigen Abgleich und die Einhaltung aller Bewilligungsauflagen, sodass eine Zollprüfung lediglich bestätigt, was Sie bereits wissen, anstatt Unregelmäßigkeiten aufzudecken.

Können Sie das Zolllager mit anderen Verfahren kombinieren?

Ja. Ein Zolllager lässt sich hervorragend mit Verfahren wie der aktiven und passiven Veredelung, der Verarbeitung unter zollamtlicher Überwachung oder der Verwendung zu bestimmten Zwecken (Endverwendung) kombinieren. Wir beraten Sie hinsichtlich der optimalen Verfahrenskombination für Ihre Waren und übernehmen deren Abwicklung.

Können Sie als mein Zollvertreter auftreten?

Ja. Wir agieren als Ihr direkter oder indirekter Zollvertreter und kommunizieren in Ihrem Namen mit den Behörden – und zwar in allen Märkten, in denen wir Ihr Zolllager verwalten.