Fiskalvertretung & Umsatzsteuer – ausgerichtet auf Ihre Warenströme.

Der Handel in Europa bringt umsatzsteuerliche Verpflichtungen mit sich – unabhängig davon, ob Sie vor Ort über eine Niederlassung verfügen oder nicht. Gaston Schul deckt das gesamte Spektrum ab: von Beratung und Registrierung bis hin zu Erledigung administrativer Verpflichtungen, Compliance und Fiskalvertretung – stets abgestimmt auf Ihre Warenströme.


AEO-zertifiziert
in unseren Märkten
Unabhängig
und privat geführt
Lokale Teams
in ganz Europa
180+ Jahre
als Zoll- und Außenhandelsexperten

Europaweiter Handel ohne Niederlassung in jedem Land.

Die Fiskalvertretung ermöglicht es Unternehmen, in EU-Ländern, in denen sie nicht ansässig sind, Waren zu importieren und zu verkaufen. Dazu wird ein lokaler Vertreter beauftragt, die Mehrwertsteuerpflichten im Namen des Unternehmens zu übernehmen. Das hat zwei Vorteile: Zum einen entfällt die Notwendigkeit, in jedem Markt eine Niederlassung zu gründen, zum anderen kann die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze fällig werden, anstatt sie im Voraus zu entrichten und auf die Erstattung zu warten. So bleiben Ihre Waren im Umlauf und Ihr Betriebskapital dort, wo Sie es benötigen. (Möchten Sie die Funktionsweise der Einfuhrumsatzsteuer genauer verstehen? Dafür ist das Trade Intelligence Hub da.)

UMSATZSTEUERBERATUNG

Umsatzsteuerberatung, die weiß, wo sich Ihre Waren befinden.

Da wir direkt in Ihre Zollabläufe eingebunden sind, orientiert sich unsere Umsatzsteuerberatung an den tatsächlichen Warenbewegungen – sie erfolgt nicht losgelöst davon.

Umsatzsteuerberatung mit Einblick in Zoll- und Lieferkettenprozesse

Maßgeschneidert auf Ihre tatsächlichen Warenbewegungen, einschließlich komplexer Abläufe, bei denen Standardregeln nicht eindeutig greifen. Keine allgemeine Steuerberatung.

Unternehmensstruktur und Umsatzsteueroptimierung

Gestalten Sie Ihre europäischen Geschäftsaktivitäten umsatzsteuereffizient (inkl. Prüfung, ob eine lokale Entität überhaupt erforderlich ist), noch bevor Sie operativ starten.

Registrierungen für Umsatzsteuer, EORI und OSS

Rechtzeitige Abwicklung der Registrierungen für Umsatzsteuer, EORI und – sofern zutreffend – OSS vor dem operativen Start.

Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer

Führen Sie die Einfuhrumsatzsteuer buchhalterisch ab, anstatt sie direkt an der Grenze zu zahlen; so bleibt die Liquidität im Unternehmen. Verfügbar in vielen Märkten, mit oder ohne Fiskalvertretung.

FISKALVERTRETUNG

Handeln Sie auf einem Markt, ohne dort eine eigene Niederlassung zu unterhalten.

Wir fungieren als Ihr Fiskalvertreter, damit Sie Waren importieren und handeln können, auch wenn Sie vor Ort nicht ansässig sind. Zudem können Sie die Einfuhrumsatzsteuer verlagern, anstatt sie direkt an der Grenze zu entrichten.

Allgemeine Fiskalvertretung (GFR)

Ihre eigene lokale Umsatzsteuernummer, wobei wir als Ihr bestellter Vertreter agieren. Abdeckung sämtlicher Geschäftsaktivitäten.

Beschränkte Fiskalvertretung (LFR)

Handel unter unserer Umsatzsteuernummer; keine eigene Registrierung erforderlich. Selektive Lösung, vorbehaltlich einer Eignungsprüfung.

Lokale Compliance und Behördenkontakt

Wir sind Ihr Ansprechpartner für die lokalen Behörden und stellen sicher, dass Ihre Meldungen korrekt und fristgerecht erfolgen.

UNTERSTÜTZUNG BEI DER UMSATZSTEUER

Ihre Umsatzsteuer-Meldungen – pünktlich und zuverlässig erledigt.

Erstellung, Abstimmung und Einreichung der für Ihre Geschäftstätigkeit erforderlichen Umsatzsteuererklärungen und -meldungen in den von uns abgedeckten Märkten.


Umsatzsteuer-Berichtswesen:

Erstellung und Einreichung regelmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen. Inländische Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, Reverse-Charge-Verfahren und Korrekturen.

OSS-Meldungen:

One-Stop-Shop-Meldungen für Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe innerhalb der EU über eine einzige Registrierung.

Zusammenfassende Meldungen (ZM)

Intrastat und SAF-T: Abwicklung der Meldungen (ZM, Intrastat, SAF-T) entsprechend den Anforderungen Ihrer Geschäftstätigkeit und der jeweiligen Ländervorschriften.

Laufende Compliance und Koordination:

Ein zentrales Team überwacht Fristen und regulatorische Änderungen in allen von uns betreuten Märkten – kein separater Berater pro Land erforderlich.

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WARUM ES SICH LOHNT

Bei der Einfuhrumsatzsteuer geht es um Liquidität, nicht nur um Compliance.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist oft der größte Einzelbetrag, den ein Unternehmen an der Grenze entrichtet – doch im Gegensatz zu Zöllen erhalten Sie diesen Betrag in der Regel zurück. Die entscheidende Frage ist, wie lange Ihr Kapital gebunden ist, bis die Rückerstattung erfolgt.

  1. Bei sofortiger Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verbleibt Ihr Kapital zunächst bei der Finanzbehörde. Zahlen Sie direkt an der Grenze, müssen Sie oft Wochen oder Monate auf die Rückerstattung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung oder -erklärung warten. Durch eine Verlagerung der Einfuhrumsatzsteuer können Sie den Betrag hingegen buchhalterisch verrechnen, sodass die Liquidität im Unternehmen verbleibt. Bei regulären Importvolumina ist dieser Unterschied erheblich.
  2. Eine ungeeignete Strukturierung kann unerwartete Registrierungspflichten nach sich ziehen. Eine Änderung der Incoterms, ein neues Lager oder Verkäufe an Endkunden in einem neuen Land können eine Umsatzsteuerregistrierung erforderlich machen, mit der Sie nicht gerechnet haben. Wir beobachten häufig, dass wachsende Unternehmen von dieser Problematik überrascht werden – oft erst, nachdem der Warenverkehr bereits angelaufen ist.
  3. Ein Fiskalvertreter haftet gemeinsam mit Ihnen; daher ist die Qualität des Dienstleisters entscheidend. Der Fiskalvertreter ist für die Umsatzsteuer, die er in Ihrem Namen abwickelt, mitverantwortlich. Genau deshalb sollten Sie diese Aufgabe einem etablierten, unabhängigen Partner übertragen, der sich sowohl im Zoll- als auch im Umsatzsteuerrecht auskennt, anstatt sie lediglich als bloße Formalität zu betrachten.
  4. Rückforderbare Umsatzsteuer bleibt oft ungenutzt. Umsatzsteuerbeträge, auf deren Rückerstattung Sie bei Importen, Retouren oder grenzüberschreitenden Lieferungen Anspruch hätten, werden stillschweigend abgeschrieben. Eine Überprüfung fördert regelmäßig Gelder zutage, die eigentlich hätten zurückfließen müssen.

Sie sind unsicher, ob Ihr Umsatzsteuerkonzept Sie Geld kostet? Beginnen Sie mit einem Customs-Health-Check.

VERWANDTE DIENSTLEISTUNGEN

Hier laufen Ihre Umsatzsteuer-Prozesse zusammen.


Zoll & Außenhandel Unter Kontrolle.

Gaston Schul erledigt mehr als nur die Umsatzsteuervoranmeldung. Wir vernetzen alle Prozesse und steuern sie aus einer Hand. Genau das bietet Ihnen ein Full-Service-Betriebsmodell für Ihre Zoll- und Außenhandelsaktivitäten in Europa: den nötigen Durchblick, die Kontrolle zur Steuerung und die Sicherheit bei Entscheidungen.



KONTAKT AUFNEHMEN

Von Fragen zur Umsatzsteuer zu klaren Antworten.

Verraten Sie uns, wo Sie Waren importieren und verkaufen und wie Ihre Umsatzsteuer-Prozesse aktuell gestaltet sind. Ein Berater zeigt Ihnen auf, wo Handlungsbedarf besteht und welchen Mehrwert die Optimierung für Sie bietet. Ganz unverbindlich – Sie erhalten eine klare Antwort von einem Experten für Zollfragen.


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Gaston Schul

Fiskalvertretung & Umsatzsteuer FAQs

Häufig gestellte Fragen zu Fiskalvertretung & Umsatzsteuer

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Was ist eine Fiskalvertretung?

Bei einer Fiskalvertretung übernimmt ein vor Ort ansässiges Unternehmen die umsatzsteuerlichen Pflichten eines Unternehmens, das nicht in diesem Land ansässig ist. So kann das Unternehmen dort Waren importieren und Handel treiben, ohne eine eigene Niederlassung gründen zu müssen. Der Fiskalvertreter kümmert sich um die Umsatzsteuerregistrierung, übernimmt administrative Aufgaben gegenüber den Behörden und ermöglicht es Ihnen, die Einfuhrumsatzsteuer zu verlagern, anstatt sie vorab zu bezahlen. Gaston Schul bietet Fiskalvertretung in den entsprechenden Märkten an und klärt mit Ihnen ab, welche Variante für Sie infrage kommt.

Was ist der Unterschied zwischen allgemeiner und beschränkter Fiskalvertretung?

Dies hängt von Ihren Aktivitäten auf dem jeweiligen Markt ab. Bei der allgemeinen Fiskalvertretung handeln Sie unter Ihrer eigenen lokalen Umsatzsteuernummer – mit uns als Ihrem beauftragten Vertreter – und decken das gesamte Spektrum an Aktivitäten ab: Lagerhaltung, Import sowie B2B- und B2C-Verkäufe. Die beschränkte Fiskalvertretung ist weniger aufwendig: Sie handeln unter unserer Umsatzsteuernummer ohne eigene lokale Registrierung, etwa für Importe, auf die unmittelbar ein B2B-Weiterverkauf oder eine Verbringung eigener Waren folgt. Welche Variante geeignet ist, hängt von Ihren Handelsströmen und den Incoterms ab; wir prüfen Ihre Voraussetzungen, bevor wir etwas einrichten, anstatt Sie automatisch der falschen Kategorie zuzuordnen.

Benötige ich einen Fiskalvertreter, oder kann ich mich selbst für die Umsatzsteuer registrieren?

Das hängt davon ab, wo Sie ansässig sind und welche Geschäfte Sie tätigen. Manche Länder schreiben für Unternehmen aus Nicht-EU-Staaten die Bestellung eines Fiskalvertreters vor; in anderen Ländern ist dies zwar freiwillig, aber dennoch der einfachere Weg, da die Gründung und Verwaltung einer lokalen Niederlassung entfällt. Wir ermitteln auf der Grundlage Ihrer spezifischen Warenströme, ob eine Registrierung überhaupt erforderlich ist und ob eine Vertretung zwingend notwendig oder lediglich sinnvoll ist.

Wie wirkt sich die Fiskalvertretung auf meinen Cashflow aus?

Die Einfuhrumsatzsteuer ist zwar in der Regel erstattungsfähig, doch wenn Sie diese an der Grenze bezahlen, müssen Sie auf die Rückerstattung im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung warten – das Kapital ist in der Zwischenzeit gebunden. Dank der Fiskalvertretung können Sie die Einfuhrumsatzsteuer verlagern oder verrechnen, anstatt sie vorab zu entrichten. Bei regulären Importvolumina verbleibt somit erhebliches Betriebskapital in Ihrem Unternehmen, anstatt bei der Steuerbehörde „geparkt“ zu sein.

Haftet der Fiskalvertreter für unsere Umsatzsteuer?

Ja, teilweise. Der Fiskalvertreter haftet gegenüber den Behörden gesamtschuldnerisch für die Umsatzsteuer, die er in Ihrem Namen abwickelt. Genau aus diesem Grund sollten Sie einen etablierten, unabhängigen Partner wählen, der sich sowohl im Zoll- als auch im Umsatzsteuerrecht auskennt. Genau deshalb richten wir alles korrekt ein und halten die Daten auf dem neuesten Stand, anstatt die steuerliche Vertretung lediglich als Formalität zu betrachten.

Wie sieht es mit dem Verfahren zur aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer (Postponed VAT Accounting) im Vereinigten Königreich aus?

Das Verfahren zur aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer ist der britische Mechanismus, um die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung zu deklarieren, anstatt sie direkt an der Grenze zu entrichten; es unterscheidet sich von der EU-weiten steuerlichen Vertretung. Wenn sich Ihre Frage auf das Vereinigte Königreich bezieht, finden Sie die Einzelheiten in unserem Leitfaden für das Vereinigte Königreich (und nicht auf dieser europaweiten Seite); ein Berater kann Ihnen zudem die passende Vorgehensweise aufzeigen.


Müssen wir unseren aktuellen Zollagenten wechseln, um diesen Service zu nutzen?

Nein. Wir können als Ihr Steuervertreter fungieren und Ihre Umsatzsteuerangelegenheiten parallel zu Ihren bestehenden Zollabwicklungsvereinbarungen verwalten – oder aber die gesamte Zollabwicklung für Sie übernehmen. In jedem Fall können Sie Ihren Geschäftsbetrieb fortsetzen, während wir die entsprechenden Strukturen einrichten.

Können Sie die Umsatzsteuerabwicklung für mehrere europäische Länder übernehmen?

Ja. Unsere eigenen Teams decken 14 europäische Märkte ab, wobei unser Partnernetzwerk noch weiter reicht – und das alles auf der Basis eines einheitlichen Betriebsmodells. So erfolgen Registrierungen und administrative Aufgaben gegenüber den Behörden nach einem einheitlichen Standard und durch ein einziges Team, anstatt dass Sie in jedem Land einen anderen Berater benötigen. Wenn für Sie die Konsolidierung dieser Prozesse im Vordergrund steht, ist unsere Lösung „Ein Partner für ganz Europa“ genau das Richtige für Sie.

Was genau ist Zollberatung im Bereich Umsatzsteuer, und worin unterscheiden Sie sich von einer Steuerberatungskanzlei?

Bei der Zollberatung zur Umsatzsteuer handelt es sich um Expertenwissen zu Themen wie Einfuhrumsatzsteuer, Fiskalvertretung und den umsatzsteuerlichen Auswirkungen Ihres grenzüberschreitenden Handels. Der Unterschied besteht darin, dass wir nicht nur beraten, sondern auch die Umsetzung übernehmen – und zwar direkt aus dem Zollgeschäft heraus: Wir agieren als Ihr Fiskalvertreter, reichen die Steuererklärungen ein und stimmen die Umsatzsteuerdaten mit den Zollanmeldungen ab, anstatt die Umsatzsteuer losgelöst von der Warenbewegung zu betrachten. Zudem sind wir ein unabhängiges, privat geführtes Unternehmen ohne übergeordnete Muttergesellschaft oder externe Anteilseigner; unsere Beratung orientiert sich also an Ihren Interessen und nicht an Vertriebszielen.